Was tun, wenn sich das Panikorchester nähert?

Nach meinem Artikel über die Unfähigkeit einiger Straßenabnutzer, auf veränderte Situationen in ihrem durchchoreografierten Alltag zu reagieren, kam der Vorschlag eines Lesers, mal zu beschreiben, wie man es denn nun richtig macht, wenn sich im Straßenverkehr ein Störenfried mit Panikorchester nähert. Nun denn, so nehmt euch einen Kaffee und leset meine subjektiv infiltrierten Ergüsse über die Verkehrsrealität aus Sicht eines Alarmfahrers… 😉

Zunächst einmal kann man grundsätzlich zum Verhalten bei Annäherung eines Fahrzeuges mit Sonderrechten sagen: Man kann nichts Grundsätzliches dazu sagen. Die richtige Reaktion ist situationsabhängig.

Es gibt Verkehrsteilnehmer, die meinen es gut und werfen sofort den Anker, wenn sie ein Blaulichtauto im Rückspiegel entdecken. Da wir aber mit unserem RTW nicht jederzeit genug Platz zum Ausweichen haben, resultiert aus der darauf folgenden erforderlichen negativen Beschleunigung unseres KaEffZetts eine merklich erhöhte Quecksilbersäule bei der Messung des  Gefäßdruckes sowohl am Patienten als auch am Fahrer: Dem Patienten wird vor Angst schlecht, dem Fahrer platzt vor Wut der Hals. Nicht so gesund. Riesen- Sauerei jedes mal.

Gerne genommen wird auch das Halten mitten in einer unübersichtlichen Kurve. Dann können wir oft nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbei fahren, da alles andere ein Blindflug wäre. Besser ist es, erst nach einer Kurve anzuhalten.

RTW_hinten

Ach! Du! Scheiße!!! Und nun??

An anderen Stellen meinen einige Autofahrer, dass es eben nicht nötig sei, anzuhalten, und sie reduzieren bloß ihre Geschwindigkeit. Der sich für uns daraus ergebende Überholweg ist besonders mit Großfahrzeugen schon mal ähnlich lang wie die A2 und somit länger als der Abstand zum nächsten Fahrzeug im Gegenverkehr: Wieder muss sich der Fahrer des Rettungsmittels entscheiden zwischen dem Spiegel des entgegenkommenden Fahrzeuges, dem des parallel fahrenden und der oben bereits beschriebenen, heftigen Bremsung mit dem daraus resultierenden Kopfstand der hinten sitzenden Besatzung, die nach vorne kaum etwas sehen kann.

Im Gesetz (§38 der StVO)steht lediglich: „alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Also, was macht man denn  nun, wenn ein hektisch blinkendes, rotes Auto mit blauem Leuchttransparent und Musik kommt? Mit der Regel „Auf zweispurigen Straßen: Rettungsgasse in der Mitte, auf dreispurigen: Zwischen der linken und der mittleren Bahn“ kommt man in Wohngebieten oft nicht weiter.

Da man diese Frage nicht allgemein beantworten kann, muss ich einige „Standard- Verkehrssituationen“ anführen. Den goldenen Weg gibt es leider nicht.

a) Der rote Bomber kommt von hinten angenagelt. Die Fahrbahn ist nicht so breit, dass er im fließenden Verkehr problemlos überholen kann, aber doch so breit, dass es irgendwie geht, wenn man den verfügbaren Raum optimiert:

In diesem Fall ist das oft praktizierte Anhalten am rechten Fahrbahnrand eine gute Möglichkeit. Der Platz wird so weit als möglich geräumt, der Überholweg für den Retter ist kurz. Danach sofort wieder Blinker links, schauen, dass sich kein Hobby- Schumacher hinter den RTW geklemmt hat, um schneller durch den Verkehr zu kommen, und weiter gehts.

b) 1) Vor einer mehrspurigen, roten Ampel stehen auf allen Spuren Autos:

In diesem Fall muss man sehen, welchen Weg der Sonderrechtsfahrer wählen will (es wird der sein, auf dem sowieso – unabhängig von seiner gewünschten Fahrtrichtung – die wenigsten Autos stehen), und diesen frei machen. Hat man Platz zum Ausweichen: „Ihr Einsatz, bitte.“ (siehe oben). Oft ist es für die vorderen Fahrzeuge möglich, sich bis zur „Sichtlinie“ über die rote Ampel mehrere Meter vorsichtig in die Kreuzung zu schieben, ohne in den Querverkehr zu geraten. Damit gibt man auch den hinteren Fahrzeugen etwas Luft, um sich zu sortieren. Nur dabei bitte keine Fußgänger plattfahren, denn davon gibt es – den Verkehrsmengen auf den Straßen nach zu urteilen – sowieso schon immer weniger.

b) 2) Vor einer mehrspurigen Kreuzung ist eine Spur frei:

Egal, in welche Richtung ich mit dem RTW fahren möchte: Ratet mal, welche Spur ich wählen würde? ;-)

Egal, in welche Richtung ich mit dem RTW fahren möchte: Ratet mal, welche Spur ich wählen würde? 😉

Häufig ist eine Abbiegespur völlig verwaist. Wenn man bemerkt, dass dieses der Fall ist: BITTE NICHT auf diese Spur ausweichen, es sei denn, es wird eindeutig vom Alarmfahrer angezeigt, denn auch der Pflasterkleber in dem lauten Auto sollte schon von Weitem diese Einflugschneise erkennen. Generell fährt eine Blaulichtschleuder bevorzugt dort, wo sich Platz bietet. Das kann auch gerne eine Sperrfläche sein, oder eine freie Linksabbiegespur. Selbst dann, wenn der Weg für den medizinischen Hilfsdienst eigentlich nach rechts über die Kreuzung führt. Auch wir sind bestrebt, den Verkehr möglichst wenig durchzustrubbeln und suchen uns deswegen den Durchschlupf mit dem meisten Platz.

c) Die Straße ist sehr eng, links und rechts zu geparkten Autos, Blumenkübeln oder Rollatoren wartender Omas bleiben nur noch wenige Zentimeter:

In solch einer Baustelle stehen zu bleiben ist selten sinnvoll. Dann doch lieber zügig hindurchfahren und anschließend das rote Dienstfahrzeug vorbei lassen.

In solch einer Baustelle stehen zu bleiben ist selten sinnvoll. Dann doch lieber zügig hindurchfahren und anschließend das rote Dienstfahrzeug vorbei lassen.

Bis zur nächsten – ausreichenden!!! – Gelegenheit zügig weiter fahren und dann ausweichen. Das heißt aber natürlich nicht, dass man im Wohngebiet auf 120km/h beschleunigen muss, weil ein blaues Blinklicht im Rückspiegel auftaucht. Zudem sollte man wirklich sicher sein, dass die Ausweichstelle, die man sich ausgesucht hat, groß genug für sein Gefährt ist. Schon häufig gab ein verzweifelter Autofahrer vor uns zunächst Gas, bis er eine Parklücke entdeckte, die allenfalls für ein Bobbycar gereicht hätte. Während der Fahrer dann panisch versuchte, seinen SLK mit dem Schuhlöffel in die Lücke zu sortieren, konnten wir dahinter erst mal ein Käffchen trinken, bis der Ausweichwillige seinen Fehler einsah und dann doch bis zur nächsten Einmündung weiter fuhr. Damit sind wir bei

d) Schauen, wohin wir überhaupt wollen!

Immer wieder möchte uns Tante Klärchen in eine Straßeneinmündung ausweichen, was ja an sich eine gute Idee ist. Ihr aber dann, wenn sie überglücklich und durchgeschwitzt quer in der Seitenstraße steht, klar zu machen, dass der Fahrtrichtungsanzeiger auch an einem Sonderrechtsfahrzeug durchaus seinen üblichen Sinn erfüllt und sie sich leider genau die Straße zum Ausweichen gesucht hat, in die wir einbiegen müssen, ist teilweise schon eine Herausforderung. Manchmal können wir uns die Arme beim Wedeln auskugeln, bis von besagter Tante erkannt wird, dass sie jetzt erst recht im Weg steht. Die Bißspuren im Lenkrad und von innen begrabbelten Frontscheiben unserer Dienstfahrzeuge sind ein netter Beweis für unsere Bemühungen, solchen Fahrern gestenreich unser Anliegen zu erklären. (Glauben die dann eigentlich, wir wollen mit der horizontalen Wedelei Fliegen verscheuchen??)

Allgemein sollte man sich einfach überlegen, wie ein sich näherndes Feuerwehrauto am Besten durchkommt, und seine Ideen hierzu nicht nur auf „Ich muss weg!“ oder „Ich muss eine Notbremsung einleiten!“ beschränken. Für Gewöhnlich weiß ein Blaulichtfahrer selbst, dass sich andere Verkehrsteilnehmer nicht einfach in Luft auflösen können. Wir erwarten nicht, dass sich alle vor uns die Karren an den Bordsteinen kaputt fahren, mit Vollgas über rote Ampeln und Stoppschilder in den Querverkehr bügeln oder nach „Mr. Bean“- Manier geparkte Autos aus den stehenden Fahrzeugreihen kegeln. Darum: Kommt die Feuerwehr oder die Polizei, überlegt kurz, ob einfaches Stehenbleiben sinnvoll ist. Wenn nicht, sucht ihr euch irgendeine freie Möglichkeit in der Nähe, um Platz zu schaffen: Straßeneinmündungen, Garagen- oder Grundstückseinfahrten, eine mögliche Sperrfläche.

Übrigens fährt in Deutschland kein Rettungs-, Polizei- oder Feuerwehrfahrzeug bei einfachen Dienstfahrten mit Blaulicht. Man kann also davon ausgehen, dass ein solcher Störenfried auch ohne eingeschaltetem Einsatzhorn auf einer Einsatzfahrt ist. Darum dürft ihr auch getrost ausweichen, wenn der Alarmfahrer nicht unbedingt um Mitternacht jedem Anwohner, der schon im Bett liegt, sein tolles Horn vorspielen möchte. Die übrigen Bürger werden dankbar sein. 😉

An die Alarmfahrer kann ich nur appellieren: Das Sondersignal ist nicht für euch bestimmt (Kopp aus, druff den Socken!), sondern ein Signal für die anderen Verkehrsteilnehmer. Lasst ihnen Zeit zum Erkennen und Reagieren. Dabei ist es weder Sinnvoll, zu drängeln und damit Panik zu fördern (eine Bremsung des Vordermannes, und die Alarmfahrt ist zu Ende), noch 30 Meter hinter einem Auto schon stehen zu bleiben, in der Erwartung, dass „der da vorne“ schon merken wird, dass man vorbei möchte. Rechtzeitiges Anzeigen der geplanten Fahrtrichtung hilft anderen, sich auf das Kommende einzustellen. Wobei: Möchte ich über eine freie Geradeaus-Spur fahren, um dann rechts abzubiegen, sollte man nicht bereits weit vor der Kreuzung anfangen, zu blinken. Sonst ist die bis dahin freie Spur durch querstehende PKW blockiert und alles Strubbelig, weil es immer einige Autofahrer gibt, die dann (natürlich!) auch die rechte Spur räumen möchten. Selbst Schuld. Bis man dass dann wieder sortiert hat…

Ich versuche immer, eine Kreuzung mit roter Ampel möglichst mittig zu überqueren, weil der Verkehr von rechts mich dann eher wahrnehmen kann, als wenn ich ganz rechts fahre und somit für die anderen „plötzlich hinter der Hausecke auftauche“. In engen Straßen bleibe ich bei Gegenverkehr auch schon mal vor einer Parklücke stehen, damit der „Gegner“ in sie ausweichen kann. In diesem Fall zeige ich die Lücke auch an und bin froh, wenn der entgegenkommende Lenker meinen Plan versteht. Es bringt keinen Zeitvorteil, wenn man andere Autofahrer dazu zwingt, weit rückwärts zu setzen.

Auf solch engen Straßen muss auch der Gegenverkehr auf uns achten

Auf solch engen Straßen muss auch der Gegenverkehr auf uns achten

Ach, und á propos „Gegenverkehr“: Nur, weil ein Blaulicht nicht hinter mir auftaucht, sondern mir entgegen kommt, heißt das noch lange nicht, dass mich das nichts angeht! Im Gesetz steht schließlich nicht: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer, außer der Gegenverkehr, …“ Das heißt, wenn es eng wird, muss man auch für Löschbomber auf der Gegenspur den nötigen Platz schaffen. Wenn ein Einsatzfahrzeug den Gegenverkehr überholt, muss man genauso die Durchfahrt ermöglichen, als wenn man selbst überholt wird. Allerdings gilt auch hierbei: Nicht immer ist ein Stehenbleiben die Ideale Lösung. Zum Beispiel, wenn der Gegenverkehr auf der gleichen Höhe die selbe Idee hat, wird es schon mal sehr eng …

Es kann sein, dass Einsatzfahrzeuge etwas „seltsam“ fahren. Das kann das mit verschiedenen Umständen zusammenhängen. Ein Rettungswagen mit Patient fährt nicht deswegen Schlangenlinien, weil der Fahrer sich vorher Mut angetrunken hat, sondern weil in vielen Rettungswagen die Federung ziemlich bescheiden ist. So versucht man, Schlaglöcher zu umfahren, und selbst mit lebensbedrohlich Erkrankten oder Verletzten muss man vor einigen Aufpflasterungen fast stehen bleiben, damit im Patientenraum nicht alles durcheinanderkegelt. Im Mannschaftsraum von Löschfahrzeugen muss der Angriffstrupp sich womöglich während der Fahrt mit Atemschutzgeräten (etwa 12kg) ausrüsten. Auch bei solchen Fahrten legt ein Löschfahrzeug schon mal ein seltsames Kurven- Fahrverhalten an den Tag. Heizt man auf zwei Rädern um die Ecke, bekommt man die verknoteten Kollegen an der Einsatzstelle nur schwer wieder auseinander gedröselt. Und kurz vor der Einsatzstelle müssen wir entweder den Notfall selbst, die entsprechende Grundstückseinfahrt oder einen geeigneten Platz zum Abstellen des Fahrzeuges suchen, weswegen auch schon mal ein „Stop and Go“ entsteht. Hält das Löschfahrzeug oder der Rettungswagen an, fliegen in der Regel anschließend die Türen auf und die Mannschaft sitzt ab. Also: Bitte Abstand halten und nicht vorschnell an einem vermeintlich haltenden Einsatzfahrzeug vorbeibügeln. Ist auch besser für den Lack auf der eigenen Motorhaube.

Wenn wir die Autos nicht ganz rechts abstellen, liegt das nicht an unserem arroganten Selbstverständniss, dass die Straße natürlich uns allein gehört, sondern daran, dass wir keinen Kofferraum haben, in dem unsere Geräten liegen. Die Ausrüstung ist nämlich in Seitenfächern verstaut. Rund um ein Löschfahrzeug brauchen wir daher etwa einen Meter Arbeitsfläche, um Klappen und Türen zu öffnen sowie Geräteschubladen heraus zu ziehen. Um die Abstützung einer Drehleiter auszufahren, braucht es sogar noch etwas mehr Platz. Übrigens brauchen wir den Raum, uns zu entwickeln, auch, wenn eure eigene Küche brennt. Darum parkt bitte in den Straßen nicht so eng, dass gerade der Müllwagen durch die abgestellten Autos passt. Der wird nämlich nur von hinten beladen.

Über firefox05c

Firefighter, Kittyowner, Bagpipeplayer. Querulant. Manchmal bissig, aber im Großen und Ganzen handzahm. Die Themen hier: Feuerwehr - Rettungsdienst - Alltag .
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46 Antworten zu Was tun, wenn sich das Panikorchester nähert?

  1. Jutta Droll schreibt:

    Klasse geschrieben. Weiter so.
    Eine Frage:
    Situation: Baustelle, Straße einseitig gesperrt (Betonabgrenzung) andere Seite Böschung.
    Die Baustelle ist mit Ampel geregelt (Wartezeit 4 Minuten). Das andere Ende der Baustelle ist nicht einsehbar und aufgrund eines Berges ist auch das Horn nicht zu hören. Wenn ich als erster die Baustelle befahre und mir kommt in der Baustelle ein RTW mit SoSi entgegen, wie verhalte ich mich richtig? Ausweichen geht nicht !

    • firefox05c schreibt:

      Dann hat der RTW Pech gehabt… 😉
      Im Ernst: In diesem Fall muss man sehen, was die beste Lösung ist (wie immer eigentlich). Das hängt von den Örtlichkeiten ab. Wenn du schon X Autos hinter dir hast, hat der Versuch, zurückzusetzen, keinen Sinn. Bei 1 oder 2 Autos kann man es versuchen, ob die Hinterleute es kapieren. Vielleicht gibt es ein Stück weiter (egal, ob vor oder zurück) eine Baustellenzufahrt, eine Haltebucht oder etwas anderes.
      Zur Not muss tatsächlich der RTW zurücksetzen, wenn ein eigenes Ausweichen nicht möglich ist. Das sollte dessen Fahrer aber auch sehen, wenn es zwecklos ist, denn „einfach platzen“ kannst du schließlich nicht.
      Ist auf jeden Fall eine doofe Situation. Ich würde als RTW in dem Fall, dass der Gegenverkehr nichts machen kann, jedenfalls schon mal über Funk anmelden, dass die Anfahrt erheblich länger dauert – und dann versuchen, eine Lösung zu finden und sie den anderen deutlich zu machen.

  2. Sani90 schreibt:

    Wie würdet ihr Euch als Fahrer eines Rettungswagen verhalten, wenn ihr in Eile über eine Landstrasse müsst mit

    2-3 km Stau in Eure Richtung (durch 10 monatige Baustelle)
    Häufigem Gegenverkehr (100+x km/h, ausserorts)
    streckenweise Kurven und Überholverbot

    Über Tipps würde ich mich freuen. Ich hab noch nicht oft Alarmfahrten machen müssen.

    • firefox05c schreibt:

      So leid es mir tut und so nervig es ist: Gibt es keine Alternativroute (ggf. auch einen gewissen Umweg inkauf nehmen), muss an den unübersichtlichen Stellen das Sonderignal laufen und die Geschwindigkeit nach unten angepasst werden. Das Horn ist dabei deswegen so wichtig, damit die Fahrer in deiner Richtung dich möglichst früh bemerken und ggf. etwas Platz machen können, die Geschwindigkeitsreduzierung an unübersichtlichen Stellen ist auch überlebenswichtig für euch, damit ihr im Notfall innerhalb weniger Meter stehen bleiben könnt. Was anderes kann ich dir auch nicht raten. Doofe Stelle halt.

  3. silver schreibt:

    Hi, gibt es noch den Beitrag, wo du die Leute vor Einsatzfahrzeugen klassifizierst?
    Gruß Torsten

    • firefox05c schreibt:

      Ich weiß jetzt nicht, was genau du meinst. Ich vermute, davon wirst du in einer anderen Quelle gelesen haben. (bei über 400 Artikeln kann ich aber auch einfach die Übersicht verloren haben… 😉 )

  4. Patty schreibt:

    Das ist genial, vielen Dank!

  5. fabian schreibt:

    Hallo, ich habe deinen Blog gelesen und finde den absolut klasse! 🙂
    Ich möchte insgesamt auf einige Kommentare antworten, die das Verhalten bei herannahenden Autos mit Blaulicht und Horn betreffen und mitunter meine eigenen Erfahrungen mit einfließen lassen.

    Nehmen wir an, ich bin privat im PKW unterwegs und höre durch Zufall von irgendwo ein Martinshorn, weiß aber nicht von wo genau es kommt. Abhängig von der Situation in der ich mich (als Fahrer, Fußgänger, sonstiger Verkehrsteilnehmer) gerade befinde, versuche ich erstmal die Situation zu erfassen und schonmal den besten/schnellsten Ort dingfest zu machen, an dem ich möglichst wenig stören kann(Als Fußgänger und Radfahrer kann man sich sicherlich schnell aus dem entsprechenden Bereich bringen). Sobald sich dann rausstellt, von welcher Seite/Fahrtrichtung das Fahrzeug kommt, hat man bestenfalls schon eine sichere Stelle erreicht.

    Für Autofahrer wird das natürlich ungemein schwieriger, da schließe ich mich nur den bereits verfassten Kommentaren an (situationsabhängiges Handeln: stehenbleiben?!, vorsichtig über rot fahren?! … etc)
    Hat das SoSi-Fahrzeug dann die Kreuzung (bzw. den entsprechenden Bereich) passiert (!und erst dann!) dann setze ich meine Fahrt, geltend den entsprechenden Verkehrsregeln, fort. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass tatsächlich nicht jeder RTW die Richtungsanzeigenden Blinkeinrichtungen benutzt, leider … Dennoch gehe ich mit gesundem Verstand an die Geschichte heran und kann mir vielleicht auch die Situation des Fahrers vorstellen, der während der Fahrt auf jeden und alles achten muss und dadurch mal vergisst, den Blinker zu betätigen.

    Nun die Sicht aus meinem Rettungswagen:
    Meine Kollegen gucken mich manchmal schief an, da ich auf dem Weg zum Einsatzort überwiegend das Martinshorn eingeschaltet lasse (Sofern es denn ein Einsatz ist, bei dem es um Menschenleben geht). Das hat (tagsüber) folgende Gründe:

    Ein Fußgänger, Radfahrer, Inlineskater etc. der gerade im Begriff ist eine Straße zu überqueren (Kreuzung, Fußgängerüberweg etc) ist frühzeitig in der Lage durch mein eingeschaltetes Martinshorn zu reagieren und sich aus dem potentiellen Bereich zu verdünnisieren (das ist dann auch keine Bitte, sondern eine gesetzlich geregelte Angelegenheit, dass andere Verkehrsteilnehmer Platz zu schaffen haben – und das sind alle am öffentlichen Leben teilhabenden Menschen, wo die StVO gilt. Jedoch dürfen wir uns die Vorfahrt den „normalen“ Verkehrsteilnehmern gegenüber nicht erzwingen! Wenn es gerade nicht geht, dann geht es einfach nicht.
    Dabei möchte ich an alle Kollegen appelieren: lasst das Horn einfach mal eingeschaltet, um so mehr Zeit bleibt den Verkehrsteilnehmern zu reagieren!
    Für mich persönlich hat sich das eingeschaltete Horn gelohnt, die nicht-motorisierten Teilnehmer haben bisher immer richtig und gut reagiert!

    Nachts sieht die Geschichte dann wieder ein bisschen anders aus… Ich vermeide dann so oft wie möglich das Horn zu benutzen, in dem Wissen, dass ich Rechtswidrig handle. Das schont meine Nerven und vor allem aber die Nerven der Schlafenden Bevölkerung.
    Leider gibt es Menschen, die sich darüber aufregen, wenn wir mit Martinshorn fahren. Einige von denen denken auch tatsächlich, dass wir das aus Spaß machen (ein trauriges Bild, wie wenig manche Mitmenschen in Deutschland über Sonderfahrzeuge und deren rechtliche Situation wissen; Dann aber diejenigen sind, die als erstes Klagen, wenn es nicht schnell genug geht … jetzt schweife ich aber zu weit vom Thema ab 😉

    Klasse Blog, werd ich verfolgen!

    • firefox05c schreibt:

      Danke für deine Erfahrungen und die Schilderung aus deiner Sicht.
      Ich möchte dich aber hinsichtlich des nachts ausgeschalteten Martinhornes beruhigen: Oft wird behauptet, es gäbe ein entsprechendes Gesetz, welches vorschreibt, man „müsse“ von der Wache bis zur Einsatzstelle das Horn eingeschaltet lassen. Es gibt aber kein Gesetz, welches es dir vorschreibt, das Horn „immer“ eingeschaltet zu lassen! (Wenn da jemand mehr weiß, bitte ich dringend um die Angabe des Gesetzes. Bisher habe ich zwar viele getroffen, die so etwas behauptet haben, aber selbst Fahrlehrer konnten mir nie das entsprechende Gesetz zeigen!)
      Du kannst dann lediglich nicht erwarten, dass „alle anderen Verkehrsteilnehmer“ für dich „unverzüglich freie Bahn schaffen“ (StVO §38) und musst damit rechnen, dass man dir keine besonderen Rechte einräumt. Wenn also niemand da ist, der dir freie Bahn schaffen soll (bevorrechtigte Straße morgens um 3?), musst du auch kein Horn einschalten.
      In entsprechenden Urteilsbegründungen ist immer nur die Frage zu klären gewesen, ob das Horn so „rechtzeitig“ eingeschaltet wurde, dass andere Verkehrsteilnehmer darauf angemessen reagieren konnten. Dieses wird aber von einigen Vertretern unseres Berufsstandes leider recht knapp und restriktiv ausgelegt. Im Falle eines Unfalles wundern sich die Kollegen dann, was Gutachter als „rechtzeitig“ ausrechnen.
      Also: Musik so oft wie nötig, so wenig wie möglich. Wir wollen uns ja auch nicht unnötig Feinde schaffen (z.B. Anwohner der „Hauptausflugsschneise“). Und vorsichtig sollen wir sowieso immer fahren. 😉

  6. Patricia schreibt:

    Der Hinweis mit „Wobei: Möchte ich über eine freie Geradeaus-Spur fahren, um dann rechts abzubiegen, sollte man nicht bereits weit vor der Kreuzung anfangen, zu blinken.“ Ist für Autofahrer begründet und sinnvoll. Dem Fußgänger hilft es aber enorm, wenn vor dem Abbiegen doch geblinkt wird.
    Es ist schon mehr als einmal passiert, dass ich an einer Ampelkreuzung diese bei grün gequert habe, ein Fzg mit Sosi auf der Straße kam die quasi in meine Laufrichtung verläuft, jedoch keinen Blinker gesetzt hatte. (Alternativ auch die Gegenrichtung). Dann aber plötzlich, wenn man als Fußgänger bereits die Mitte der zweispurigen Straße erreicht hat, meint genau dorthin abbiegen zu müssen, wo man steht.
    Was macht man jetzt als Fußgänger? Wie festgefroren stehenbleiben ist meist die denkbar schlechteste Lösung. Meist bleibt einem dann nur ein zügiger Weitersprint um aus dem Weg zu kommen. Was einen jedoch dann auch wieder in Gefahr bringt. Weil man ja zwei Möglichkeiten hat. Flucht nach vorn = in Laufrichtung weiter oder Rückzug = zurück zu dem Straßenrand von dem man kam.
    Wie kann man den blinker-verplanten SoSi-Fahrern in dem Fall als Fußgänger, der nun nicht über Fahrtrichtungsanzeiger verfügt, deutlich machen, wohin man ausweicht? Denn weg muss man, das SoSi-Fahrzeug gewinnt gegen einen…..

    • firefox05c schreibt:

      Nun, sie werden dich nicht tot fahren. 😉
      Zunächst: Auch als Fußgänger musst du allgemein vorsichtig sein und erhöhte Aufmerksamkeit zollen, wenn sich ein SoSi-Fahrzeug nähert. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, und dazu zählen nun mal auch Fußgänger.
      Der SoSi- Fahrer wiederum muss natürlich auch besonders darauf achten, ob auch alle ihn und sein Anliegen erkannt haben, bevor er wider die Verkehrsordnung fährt. Auch und gerade Fußgänger erfordern da seine erhöhte Aufmerksamkeit, da man bei Fußgängern nicht nur Führerscheininhaber „auf dem Weg“ hat, die sich mit den Verkehrsregeln auskennen. Ich kann als RTW- Fahrer nicht automatisch davon ausgehen, dass ein Fußgänger die Situation voll überschaut und richtig handelt, obwohl er zu mir hergesehen hat!
      Der Alarmfahrer muss jetzt abwägen: Dem Fußgänger durch Blinken zeigen, wohin man will (was bei so einigen Fußgängern eh‘ sinnlos ist, da sie der Auffassung sind, das alles ginge sie nichts an), und in Kauf nehmen, dass ein PKW- Fahrer versucht, die Abbiegespur zu räumen, wodurch „meine“ freie Spur verstellt wird. In diesem Falle kann es sehr lange dauern, bis das Auto den Weg wieder frei gemacht hat, erfahrungsgemäß erst bei der nächsten Grünphase.
      Oder aber den Autofahrern anzeigen, dass man die Geradeausspur benutzen möchte, um dann kurz vor einem losgelaufenen Fußgänger zu warten, was wesentlich schneller geht, da der Fußgänger mir nach zwei Metern Laufstrecke nicht mehr im Weg steht.
      Für dich heißt das: Nähert sich ein Alarmfahrzeug der Kreuzung, musst du aufpassen, wo es letztendlich lang fährt, völlig unabhängig davon, über welche Spur er bei welcher Ampelphase fährt. Betrittst du aus einem Irrtum heraus doch die Straße und der Alarmfahrer kreuzt deinen Weg, solltest du zügig weitergehen. Nicht rennen und aufs Maul legen, nicht umdrehen und zurücklaufen, nicht einfach wie ein geschocktes Reh stehenbleiben. Mache ihm möglichst schnell, aber nicht überhastet, den Weg frei: Er könnte zu deinen Eltern fahren!
      Ich schreibe bewusst „aus einem Irrtum heraus“, denn ich sehe fast regelmäßig Fußgänger, die uns zwar kommen sehen und hören, sich sogar manchmal die Ohren wegen dem Martinhorn zuhalten, und – obwohl sie definitiv vor unserem Auto die Straße kreuzen müssen – bei „grün“ trotzdem loslaufen! Das finde ich dann schon eine Frechheit.
      Auch, wenn ich mich abschließend wiederhole: Der Alarmfahrer muss immer damit rechnen, dass seine Absicht nicht erkannt wurde, und muss daher sowieso immer auf die Fehler anderer reagieren können. Gerade bei Fußgängern. Wer wie ein Bekloppter mit 40 an einer roten Kreuzung um die Ecke bügelt und die Fußgänger springen lässt, hat meiner Meinung nach sowieso etwas an seiner Aufgabe nicht verstanden.

  7. Schöner Artikel!

    Problemschwerpunkt im meinem Beritt sind die Busspuren, die am rechten Rand vieler Hauptverkehrsstraßen liegen. Die sind meistens recht frei, da sie nur von Taxis und – klar -Bussen benutzt werden. Als RTW-Fahrer habe ich dort also „freie Bahn“ und nutze das auch sehr oft, wenn die normalen Spuren verstopft sind. Das Problem ist natürlich, dass ich so permanent rechts überhole, was viele Autofahrer überrascht oder irritiert.

    Wenn ich dagegen versuche auf einer der normalen Spuren zu fahren und nur sporadisch nach rechts auf die Busspur ziehe, denken viele Autofahrer „Mensch, rechts ist ja Platz, und in der Fahrschule habe ich gelernt bei Blaulicht rechts ran fahren“ und blockieren mir so plötzlich die bis dahin völlig freie Busspur. Wie man’s macht, ist es falsch 😉

    • firefox05c schreibt:

      Im Falle einer freien Busspur würde ich glatt versuchen, mich so weit als möglich „heimlich durchzuschummeln“ (Lasst jetzt bitte den Zeigefinger in der Tasche! 😉 ). Die Tröte macht die Leute bei solchen Aktionen oft nur nervös und weckt – wie du schon erwähntest – schlafende Hunde. 😉

  8. Stephan schreibt:

    Sehr interessant geschrieben! 😉

  9. Martin schreibt:

    Nett geschrieben. Mit gesundem Menschenverstand und Besonnenheit fährt es sich ja ohnehin besser, nicht nur wenn im Rückspiegel das Blaulicht drängelt.
    Aber mal eine Frage der anderen Art. Angenommen ich stehe vor der roten Ampel und bin aufgrund der Situation derjenige, der wohl (weil alleine auf meiner Spur) am besten Platz machen sollte – vorsichtig hineintastend und den Querverkehr nicht gefährdend. Doch plötzlich ein grelles Licht von vorn – ein Ampelblitzer. Was nun, sprach Zeus?

    • firefox05c schreibt:

      Wenn ein automatischer Blitzer auslösen sollte, merke dir, ob du von einem Rettungsfahrzeug oder einem Feuerwehrfahrzeug überholt wurdest, vielleicht bei einem RTW noch, von welcher Organisation (DRK, Feuerwehr, MHD o.a.). Dann rufst du bei der Feuerwehr an (aber bitte nicht über die Notrufleitung! 😉 ) und fragst nach der Einsatznummer.
      Kommt dann das Foto, ist auch immer ein „Anhörungsbogen“ dabei. Auf diesem schreibst du dann eine kurze Stellungnahme, dass du wegen dem Alarmfahrzeug ausweichen musstest. Die sollten das dann in der Bußgeldstelle akzeptieren. Wenn das Blaulichtauto auf dem Foto mit drauf ist, kommt womöglich gar kein Zielfoto der Rennleitung.
      Wir müssen auch immer bei der Leitstelle Bescheid sagen, wenn wir geblitzt wurden, das wird dann im Protokoll vermerkt.

      • Lutz schreibt:

        Genau die Situation hatte ich tatsächlich schon. Allerdings war ich nicht so geistesgegewärtig, das ich die Einsatznummer, etc. abgefragt habe. Auf dem Anhörungsbogen habe ich trotzdem geschrieben, das ich einem RTW platz gemacht habe. Ich nehme an, das das Bußgeldverfahren daraufhin eingestellt wurde, da ich nichts mehr davon gehört habe. Aber ich denke, das das sehr stark vom Sachbearbeiter abhängt, der da gerade dran arbeitet. Wenn man dran denkt, ist das einholen von Einsatznummer, etc. sicherlich überaus sinnvoll!

      • firefox05c schreibt:

        Notfalls kommt man – falls es der Sachbearbeiter noch mal genau wissen will und ihm zudem durchgegangen ist, dass auf dem nächsten Foto ein RTW abgelichtet war – auch nachträglich noch an entsprechende Einsatzdaten heran. Spätestens dein Anwalt sucht sich alles zusammen, was er braucht. 😉

  10. Kneifzange schreibt:

    Hier sogar mal ein Beispiel mit Anleitung 😉

  11. Nancy u Jörg schreibt:

    Hallo Moin

    Also erstmal möchte ich sagen wow , ich bin platt. Dein Blog ist ein Traum für jeden Blaulichtfahrer. Hut ab und weiter so . MKG

  12. Oliver Schwab schreibt:

    Lieber Firefox05c, vielen lieben Dank für diese hilfreiche und erhellende Erklärung, warum wir das tun, was wir tun. Wir können nicht anders und müssen beide Artikel (und Du weißt sicher auch, welchen anderen wir meinen) sofort und umgehend auf Operation Sichere Einsatzfahrt anpreisen!
    Mach weiter so und – wenn Du möchtest – ist für Deine Texte zum Thema Einsatzfahrten stets ein Gastartikel für Dich reserviert!

  13. AJ schreibt:

    @Jan S.: In diesem Fall (Rote Ampel, links und rechts keine Ausweichmöglichkeit) darfst du als „Ziviler“ Verkehrsteilnehmer vor dem Löschzug, vor dem RTW, vor dem NeF, vor was auch immer mit Blaulicht, über die Ampel rutschen solange du keinen gefährdest. Selbst wenn du in der Stadt auf einer zweispurigen Straße unterwegs bist, und keine Möglichkeit zum Ausweichen hast, darfst du theoretisch auch mit 120km/h vor dem Orgelorchsester herbrausen, solange du wieder keinen gefährdest und nicht ausweichen kannst. Theoretisch…

    @delfinstern: Klar dürftest du die übrholen, du kannst dranbleiben, oder aber stehenbleiben wenn dich das Licht stört, andererseits… 😀 Und wenn die netten Kollegen den Blinker erst 3m vor der Kreuzung einschalten, liegt das meistens am Navi oder daran, dass sie einfach nur schneller und konzentrierter Fahren, bitte nicht böse sein 😀

    @Allgemeinheit: http://alltagimrettungsdienst.wordpress.com/2012/09/09/blaulicht-und-martinshorn/
    Hier ist das alles nochmal nachzulesen, vllt. nicht so ausführlich abr dafür auch ein paar negativ Beispiele 😉

    • firefox05c schreibt:

      Leider muss ich widersprechen: In der geschlossenen Ortschaft ist 120 jenseits von Gut und Böse, selbst bei mehrspurigen Hauptstraßen. Auch ein RTW mit Sondersignal würde zur Rechenschaft gezogen, wenn jemand eine entsprechende Anzeige macht. Sobald dabei auch noch etwas passiert, bist du voll dran!

      @delfinstern: Es steht übrigens tatsächlich nirgendwo geschrieben, dass man ein Fahrzeug mit SoSi nicht überholen darf. Solange man die Einsatzfahrt nicht behindert, kann man daran vorbei fahren, zum Beispiel, wenn ein RTW wegen einem Patienten mit starken Schmerzen nur sehr langsam fährt, oder ein Löschfahrzeug auf der Autobahn.
      Wenn man dann allerdings an der nächsten Ampel wieder im Weg steht, ist es wiederum nicht ganz so toll. 😉
      Wird erst spät oder überhaupt nicht geblinkt, kann es zum Beispiel daran liegen, dass der Alarmfahrer über eine Geradeaus- Spur abbiegen möchte. Blinkt er vorher, versuchen vielleicht einige aufmerksame Fahrer, die entsprechende Spur für den RTW zu räumen, wodurch die bis dahin freie Alternativspur verstopft würde.
      Es kann aber auch daran liegen, dass der Alarmfahrer sich einfach nur nicht korrekt verhält. Pfosten und Draufgänger gibt es nämlich leider auch bei uns. 😉

      • tomatensuppe schreibt:

        In der Schweiz gibt es die Regelung, dass ich, wenn ich einem „vortrittsberechtigten“ Fahzeug (sprich Musik und Licht) folge rund 100m Abstand halten muss (Art. 16 VRV). Da wird ein Überholen dann doch schwierig. Gibt es in D keine analoge Regelung?

      • firefox05c schreibt:

        Meines Wissens ist das Hinterherfahren nirgendwo genau geregelt. Nur die allgemeine Pflicht zur erhöhten Vorsicht bei Sonderrechtsfahrzeugen ist festgeschrieben.

      • delfinstern schreibt:

        Mehrspurige Straßen, die gibts in meinem Kaff nicht 🙂 Wenn 2 LKWs sich begegnen wirds teilweise schon eng. Probleme mit dem Navi könnte ich mir da schon durchaus vorstellen.

  14. machermama schreibt:

    Absolut ausführlich und sollte keine Fragen offen lassen.
    Und was einzig offene Frage zum blau/weißen Partybus betrifft.
    Die sehen/hören ja auch das da eine Alarmfahrt ist. Zudem sind Polizisten zu 90% auch Menschen. (Idioten gibts überall)
    Und ich bin sogar schon gemeinsam mit der Polizei neben mir über eine rote Ampel gerutscht 😉

    Es war unerwartet glatt und sowohl der Polizeiwagen als auch mein Auto rutschten gemeinsam auf die Kreuzung! … die haben gelacht, mit den Schultern gezuckt und dann sind wir alle vorsichtig weiter gefahren.

    Ich verstehe nicht warum viele Menschen immernoch ein unwohles Gefühl bei der Polizei haben (Angst wäre vermutlich übertrieben zu sagen)
    Es heist doch nicht umsonst: Dein Freund und Helfer.
    Und nicht: Der Rächer der Straße 😉

  15. delfinstern schreibt:

    “ dass der Fahrtrichtungsanzeiger auch an einem Sonderrechtsfahrzeug durchaus seinen üblichen Sinn erfüllt“ Das müsste man den Damen und Herren hier in den netten roten/weißen/blauen/grünen Autos evtl noch mal sagen 🙂 3m vor der Kreuzung reicht nicht, dann geh ich schon längst von aus, dass derjenige grade aus fahren möchte insbesondere wenn ettwas schneller gefahren wird.
    Muss man auch bei Fahrzeugen die mit „Musik“ und Licht etwa 20-30km/h in der Stadt (und auf der Landstraße/Autobahn fahren) hintendran bleiben? Allein von dem Licht wird man ja nach ein paar Minuten ganz blöd.

  16. Conny schreibt:

    Ich! Liebe! Deinen! Blog!

    Mann, ey, du schreibst es wie es ist! 😀
    Traumhaft!

    Noch ergänzend der kleine Tipp: es erleichtert den Einsatzkräften ungemein das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu kalkulieren, wenn der Fahrer mittels Blinker anzeigt, dass er rechts ranfährt. Heißt: „Ich hab euch gesehen und ich reagiere folgendermaßen…“
    Also nur so ne Idee, oft gesehen, oft vermisst, oft selbst so gemacht 🙂

    Und auch wenn es ein Knöllchen für „rote Ampel“ geben sollte, so wird – wenn ich mich recht erinner – selbiges bei entsprechendem Nachweis von der Bußgeldstelle „eingestampft“.

    Toll geschrieben- und bei aller Ernsthaftigkeit des Themas hab ich mich richtig gut amüsiert.

    Und ja, es gibt den Satz „Wir fahren auf Ankommen- nicht auf Sieg.“ Ist was wahres dran, bei allem Adrenalin und Rettungswillen die Vernunft mit an Bord zu haben.
    Kommt gut an!

    Liebe Grüße,
    Conny

    • Oliver Schwab schreibt:

      Conny, Deinem Kommentar ist auch nichts hinzufügen!
      „Wir fahren auf Ankommen – nicht auf Sieg“ – You made my day.
      Oliver

    • IchSeheSchonWiederDummeMenschen schreibt:

      „es erleichtert den Einsatzkräften ungemein das Verhalten der Verkehrsteilnehmer zu kalkulieren, wenn der Fahrer mittels Blinker anzeigt, dass er rechts ranfährt“

      Das gilt auch umgekehrt. Ein von links kommend mit Warnblinker, aber ohne Sondersignal über die Kreuzung fahrendes Einsatzfahrzeug wird von der Seite nur als „Abbiege-Blinkend“ wahrgenommen und man denkt sich, dann kann man ja geradeaus ungehindert weiter – Pustekuchen, da kommt dann auf einmal ein Einsatzfahrzeug in die Flanke, vielen Dank auch. Ich war „zum Glück“ Fußgänger und konnte beiseite springen. Wäre ich mit einem Fahrzeug mit entsprechend längerem Bremsweg unterwegs gewesen, wäre das nicht so gut ausgegangen. Da es ein größeres Feuerwehr-Fahrzeug war, wundert man sich ja nicht, dass es für ein Abbiegemanöver relativ weit geradeaus bzw. mit einem Schlenker in die Gegenrichtung in die Kurve fährt, wegen dem größeren Wendekreis. Und umso später sieht man erst den Blinker der anderen Fahrzeugseite an der Fahrzeugfront blinken.

      • firefox05c schreibt:

        Mal ehrlich: wer mit einem Einsatzfahrzeug unter sosi mit eingeschaltetem Warnblinklicht zum Einsatzort fährt, gehört nicht ans Steuer eines solchen Autos. So ein Pfosten…

      • IchSeheSchonWiederDummeMenschen schreibt:

        Mist, jetzt kann ich nicht weiter einrücken. Nein, das SoSi war aus. Er hatte NUR den Warnblinker an und kam von links, in einer Kreuzung, die nicht 90°-Winkel hat, sondern zwischen mir und ihm einen spitzeren Winkel. Ampelanlage aus, da früh am Sonntagmorgen. Für mich sah es daher so aus, als wolle er rechts abbiegen, um in meiner Gegenrichtung weiterzufahren, für mich als Fußgänger am rechtsseitigen Gehweg also nicht relevant. Tja, Pustekuchen. Gemeinerweise fuhr vor ihm ein anderes Einsatzfahrzeug *links* abbiegend davon, so dass ich wenn überhaupt, angenommen hätte, er fährt dem nach, wenn ich den Blinker nicht gesehen hätte.

      • firefox05c schreibt:

        Wenn er NUR Warnblinker anhatte, nehme ich an, dass das Fahrzeug vorher irgendwo mit eingeschaltetem Warnblinker gestanden hat und der Fahrer zu merkbefreit war, das rote Knöpfchen vor der Abfahrt erneut zu drücken. Ohne Transparent war es dann jedenfalls keine Einsatzfahrt.

      • IchSeheSchonWiederDummeMenschen schreibt:

        Eben das. Ich vermute, die Fahrzeuge gehörten zu unterschiedlichen Wachen, aber kamen vom gleichen Einsatz. Nur, zu welcher Wache es gehört, erschließt sich einem Laien nicht, schon gar nicht aus der Ferne. Sonst hätte man ja erahnen können, wohin der Fahrer will …

  17. An-Kas schreibt:

    Toller Artikel, Super geschrieben (wie immer 😉 und wirklich sehr hilfreich. Ich teile ihn mal direkt!
    Ich muss mich auch immer erst zwingen, zu überlegen, denn der erste Gedanke ist meistens „ich muss weg!“ Oder „wo soll ich hin?“ Aber da ich meine Experten auch immer löchere, habe ich da schon ein paar von den Tipps gehört und versuche sie dann auch umzusetzen! 🙂

  18. Jan S schreibt:

    Servus, ich hoffe ich habs jetzt nicht überlesen. Wie schaut den die rechtliche Lage in folgendem Falle aus: Blumenkübel links, Oma rechts. Ampel rot vor einem. Von hinten sieht man Notartz, RTW und das komplette Löschbattalion der Feuerwehr anrücken.

    Mein Gedanke: Toi toi toi und vorsichtig über die rote Ampel vortasten, hoffen das einem keiner reinfährt und somit Platz zu schaffen, damit die Helfer nicht ne Kippenlänge vor dieser ollen Ampel stehen.
    Worst case Szenario, da stehen noch 10 Autos hinter einem und die Ampelphase läßt immer nur 3 durch. Da können sich die Helfer ja noch ein Eis holen bevor sie drüber sind.

    Nur, wie sehen das die Jungs im grün weißen Partybus die gerade auf der anderen Seite stehen?

    • firefox05c schreibt:

      Schwierige Frage. Zunächst einmal zwei Grundsätze: a) ich bin kein Anwalt, und b) es hängt immer sehr vom Einzelfall ab.
      Wenn es tatsächlich krachen sollte, wird man dir zunächst natürlich schuldhaftes Verhalten anlasten, da du dann automatisch auch andere gefährdet hast. Sonst hätte es ja keinen Unfall gegeben. Und das muss man auf jeden Fall vermeiden, selbst mit Blaulicht. Geht hingegen alles gut, wirst du von den Kollegen womöglich sogar beklatscht, weil du geistesgegenwärtig gehandelt hast …
      Das Problem ist immer, dass der Querverkehr natürlich nicht damit rechnet, dass jemand in die Kreuzung fährt. Schon gar nicht, wenn nicht direkt hinter dir ein Löschfahrzeug drängelt, welches hoffentlich die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Sehr schwierig, wenn noch mehr Autos zwischen dir und dem Blaulicht sind. Hast du Glück, kannst du vielleicht nach rechts abbiegen, ohne jemanden zu gefährden oder grob zu behindern.
      Zudem schreibst du, dass noch X Autos hinter dir waren. Ob die alle mitziehen? Fraglich. Womöglich musst du tatsächlich warten, bis der Löschzug zu dir aufgeschlossen ist und/ oder der Querverkehr die Situation erkannt hat.
      Konnten die Kollegen nicht über die Gegenfahrbahn ausweichen?
      Wie ich schon im Artikel schrieb: Eine Patentlösung gibt es nicht. Und alle Gerichtsurteile sind aufgrund der schwammigen Lage Einzelfallentscheidungen.

    • Wuffduff schreibt:

      In Deinem Worst-Case-Szenario würde ich mal davon ausgehen, dass die Partylöwen aussteigen und auf der Kreuzung ein kleines Tänzchen hinlegen, sprich: aussteigen und den Verkehr manuell regeln.
      Ich habe eine ähnliche Situation (15 Fahrzeuge vor der roten Ampel, keine Ausweichmöglichkeiten) in Köln erlebt, und da haben Rettungswagen und Notarzt das Horn wirklich ausgemacht und gewartet, bis sie selber kurz vor der Ampel waren und die Vorrausfahrenden wieder Platz zum ausweichen hatten – und dann erst ging es mit Horn weiter.
      [Anm.: zwei Kommentare zusammengeführt]

    • Lutz schreibt:

      Kommt natürlich auf den Einzelfall an.
      Aber ich würde es drauf ankommen lassen, und (wenn man Rechts abbiegen kann) sehr vorsichtig über die rote Ampel fahren und mich nach rechts verkrümeln.
      Wenn die Grün/Blauen richtig gut drauf und auf Zack sind, werden sie es wohl selber in die Hand nehmen, die Ampelschaltung mit Menschenverstand zu ersetzen.

  19. Elena schreibt:

    Sehr informativ 🙂 Danke!

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