Und immer wieder ruft das Sondersignal …

Stein des erneuten Anstoßes

Stein des erneuten Anstoßes: Das Bullhorn

Nicht nur auf entsprechend unfundierten Zeitungsartikeln folgen ebenfalls oft völlig Ahnungslose Kommentare von faktenunlustigen SoSi- Hassern, sondern auch ich werde immer öfter in den Kommentaren zum Thema Martinhorn getrollt (als „Trolle“ bezeichnet man im Internet Menschen, die andere mit Kommentaren ärgern, nur, um sie zu ärgern). Daher fühle ich mich genötigt, einen Artikel zu schreiben, in dem einmal einige Fakten zur gesetzlichen Grundlage und ein paar Berechnungen gegeben werden. Fortan kann ich mir dann die gebetsmühlenartigen, ausschweifenden Hinweise auf Sinn, Zweck und Genehmigung von Martin- und sonstigen Sondersignalhörnern sparen, indem ich auf den folgenden Artikel verweise. Auch, wenn die Fakten einen Troll nicht von seinem Hobby abhalten.

Vorweg der Hinweis, dass dieser Artikel KEINE Rechtsberatung darstellt, sondern lediglich das Aufzeigen geltender Gesetze ist sowie meine persönliche Auslegung derer wiedergibt.

Das in Deutschland zulässige Sondersignal nach DIN14610 EG hat je nach Ausführung verschiedene Frequenzen, die in Folge abgespielt werden: Daher der Ausdruck „Folgetonsignal“.

Für Musiker:

D- lang und D- kurz

D- lang und D- kurz

Die klassischen Druckluftfanfaren der Firma Martin werden traditionell etwa auf Tonhöhen von A (440 Hz, der tiefe Ton) und D (587 Hz, der höhere) gestimmt. Dabei werden die zwei Hornpaare nicht genau gleich gestimmt, sondern mit einer gewissen Differenz, die einen pulsierenden Sound mit sog.  Schwebungen ergibt: So klingt das „A“- Paar mit den Frequenzen von 435 und 450 Hz, das „D“- Paar mit 580 und 600 Hz (Quelle: HP der Firma Martin).

Die elektronischen Hörner, die sich von „Stadt“ und „Land“ umschalten lassen, sind hingegen anders gestimmt: Üblich sind für „Stadt“ 410Hz (Ton: etwa Gis) und 547 Hz (Ton: etwa Cis), für „Land“ die etwas tieferen Töne mit 362 Hz (etwa F) und 483 Hz (etwa H). Tiefer deshalb, weil diese Frequenzen etwas weiter tragen als hohe Töne und man sich eine Warnung weiter vorausfahrender Fahrzeuge verspricht.

Verschiedene Klänge hierzu findet man als Soundfile hier (im ersten Beispiel die klassische Stadt/ Land/ Pressluft- Kombination):

 

Im Folgenden ein paar der Vorwürfe, die ich schon mehrfach ertragen musste und nun mit Fakten entkräften möchte:

Vorwurf:

„Das Horn ist viel zu laut!“

„Es wurde in den vergangenen Jahren immer lauter!“

„Man muss eine Lautstärkenbegrenzung einführen!“

Ich muss die Petenten enttäuschen: Es gibt bereits eine Lautstärkenbegrenzung, die auch nicht ständig nach „gut-Dünken“ nach oben geschoben wird.

Fakt:

 

SchallpegelBei verschiedenen Herstellern kann man nachlesen, dass die Hörner einen Schalldruck von etwa 120 dB in 1m Entfernung entwickeln. Dieser lässt je nach Entfernung natürlich nach, das ist Physik.  Auf der Seite sengpielaudio.com findet man hierzu einen Umrechner, um den Schalldruck bei verschiedenen Entfernungen zu ermitteln.  Ich habe das mal für euch gemacht, und habe das Ergebnis bekommen, dass von einem  Schalldruck von 120dB auf 1m Entfernung   in 7m noch 103,1 dB ankommen. Liegt also noch unter der zulässigen Grenze.

theoretisch maximal vom Gesetz abgedekte Lautstärke (ohne Verluste)

theoretisch maximal vom Gesetz abgedekte Lautstärke (ohne Verluste): 121,9 dB

Bei einer Messhöhe von 1,5m (auch §55 StVZO) ist das in etwa 6,75 m vor einem Feuerwehrfahrzeug, bei dem die Hörner in üblicher Weise auf dem Dach montiert sind (Geometrie).

Ein Fahrzeug legt mit 30 km/h etwa 8,34 m pro Sekunde zurück. Wenn man also davon ausgeht, dass ein Feuerwehrauto in etwa 1m Entfernung an einem Fussgänger vorbeifährt, befindet dieser sich für etwa 1,5 Sekunden (etwa eine Fahrstrecke von ca. 12,5m) näher als 7 m am Martinhorn. Bei 50 km/h ist es nicht einmal eine Sekunde. Und ab einer Entfernung über 20m sinkt der Schalldruck auf unter 85 dB – der Schwelle, bis zu der man bei 8 Stunden Beschallung am Arbeitsplatz noch keinen Gehörschutz tragen braucht.

Das Gleiche gilt für das neuerdings bei einigen Feuerwehren verwendete „Bullhorn“, welches keine Sonderanfertigung ist und sich auch bei vielen zivilen LKW findet: Es hat in der Ausführung, die bei „meiner“ Feuerwehr benutzt wird, ebenfalls eine angegebene Leistung von 120db auf 1m Entfernung (s.o.). Allerdings in einer sehr tiefen Frequenz (138 bzw. 160 Hz) , die sich von anderen Geräuschen im Straßenverkehr deutlicher abhebt und dadurch in vorausfahrenden / kreuzenden Autos besser gehört wird. Dadurch können die Autofahrer früher reagieren, wir kommen sicherer über eine Kreuzung.

 

(Zusatz: Die Anlagen werden nach der DIN 14610 „Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer“ geregelt, in der neben anderen Festlegungen unter anderem auch ein Schalldruck von min. 110db(A) auf 3,5m gefordert ist. Das entspricht auf 7m einem Schalldruck von 103,98 db(A). )

Vorwurf:

„Nach §35 StVO ist es verboten, das Einsatzhorn zu benutzen!“

„Das Horn ist unnötig, da ihr sowieso vor jeder Kreuzung anhalten müsst!“

Ja, auch diese Sachen wurden mir tatsächlich vorgeworfen.

Fakt:

Zunächst regelt §35 der StVO nur die Umstände, unter denen man sich über die Bestimmungen der StVO hinwegsetzen darf, nämlich laut Abs. 1, wenn es:

[…] “ zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“

Für den Rettungsdienst, der nicht zwingend zur Feuerwehr gehört, wurde sogar der §5a eingeführt. Auch die Post, die Müllabfuhr, die Bundesnetzagentur und der Kehrwagen sind hier erwähnt, hingegen ist dort kein Wort von Blaulicht und/ oder Sondersignal zu finden! Klar, denn die StVO regelt Sachen wie Vorfahrt und zulässige Geschwindigkeiten. Und eine rote Ampel muss weder durch Blaulicht noch durch Martinhorn gewarnt werden, dass man trotzdem an ihr vorbei fährt. Anders hingegen die übrigen Verkehrsteilnehmer, daher der §38 (weiter unten).

Vorwurf:

„Das Blaulicht alleine reicht ja wohl völlig, um Aufmerksamkeit zu bekommen!“

Braucht kein Einsatzhorn. Fällt auch so auf.

Braucht kein Einsatzhorn. Fällt auch so auf.

Die Kritiker meinen, dass es wohl jedem Verkehrsteilnehmer zuzutrauen sei, jederzeit ein herannahendes Blaulicht zu erkennen. Kommt ein Einsatzfahrzeug nun aber von hinten auf andere Autos zu, ist es oft – besonders am Tag – unumgänglich, das Horn einzuschalten, um überhaupt bemerkt zu werden. Denn: Wie oft schaut ihr in den Rückspiegel, wenn ihr einfach nur geradeaus fahrt? Und wie oft fahrt ihr bei grüner Ampel oder auf einer Vorfahrtsstraße vorsichtig an unübersichtlichen Seitenstraßen vorbei, weil eventuell ein RTW nur mit Blaulicht kreuzen könnte? Macht keiner. Ich auch nicht. Wozu auch: Da steht auf der Ampel oder dem Schild an der Hauptstraße, dass man Vorfahrt hat, also fährt man. Alles andere wäre blödsinnig. Und weil wir dem RTW schlecht einen Fahnenschwenker vorausschicken können, müssen wir mit dem Horn auf uns aufmerksam machen.

Fakt:

Interessant ist hierbei zwar nicht der §35, sondern die Verwaltungsvorschrift zum §35. Hier ist nachzulesen:

I. Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. […]

und der §38 der StVO regelt im Abs.1 für das Auftauchen von Blaulicht —UND— Einsatzhorn:
[…] „Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.“

Kurz: Will ein Einsatzfahrer andere auffordern, ihn vorbei zu lassen, muss er Krach machen. Blaulicht alleine hat keine verkehrsrechtliche Relevanz. Wenn andere Verkehrsteilnehmer uns vorbei lassen, weil sie es logisch finden, dass wir uns mit Blaulicht womöglich auf einer Einsatzfahrt befinden, ist das mehr oder weniger eine Gefälligkeit, damit wir nicht erst das Horn einschalten müssen.

Anhalten bzw. uns vorsichtig in eine Kreuzung hineintasten müssen wir uns, um jedem die Chance zu geben, uns zu bemerken (siehe §35 Abs. 8). Denn wer uns nicht bemerkt, kann auch nicht auf uns reagieren. Das ist auch immer wieder die Frage vor dem Richter, wenn ein sog. „Blaulichtunfall“ passiert ist: Hatte der andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkant, dass er nun Platz machen muss? (Nicht: „Hatte er die Möglichkeit…“, sondern: „Hat er…“ !)

Beispielhafte Urteile hierzu:

Ohne Krach, darum Schuldspruch:

Unfall: RTW nur mit Blaulicht:

http://openjur.de/u/326000.html

Unfall: Streifenwagen ohne Blaulicht:

http://openjur.de/u/442937.html

Unfall: RTW nur mit Blaulicht:

http://openjur.de/u/183764.html

Hingegen:

Mit Lärm und angemessener Vorsicht, darum nicht Schuld:

Ziviles Polizeifahrzeug mit aufgesetztem und eingeschaltetem Sondersignal:

http://openjur.de/u/342217.html

RTW mit eingeschaltetem SoSi:

http://openjur.de/u/601238.html

Wie man in den Urteilen lesen kann, wird immer genau nach Einzelfall abgewogen. Aber da ich kein Interesse daran habe, im Falle eines Unfalles grobe Verkehrsgefährdung vorgeworfen zu bekommen und den Schaden zu bezahlen, werde ich auch weiterhin trotz langsamer Kreuzungseinfahrt  bei Bedarf akustisch auf mich aufmerksam machen – und nicht nur hoffen, dass alle anderen mein Blaulicht schon sehen werden und alles gut geht.

Info am Rande: Es nutzt einem Unfallgegner nicht unbedingt etwas, wenn er nach dem Unfall einfach behauptet, er hätte nicht reagieren können, weil er das Horn nicht gehört habe. In entsprechenden Gutachten lässt sich mit etwas Mühe darlegen, ob das Horn physikalisch wahrnehmbar war oder nicht – und damit auch, ob der Unfallgegner wirklich keine Chance, oder bloß die im Verkehr  erforderliche Aufmerksamkeit nicht hatte.

Übrigens besitzen einige Feuerwehren in ihren Fahrzeugen Unfalldatenschreiber. Damit lässt sich im Nachhinein genau nachweisen, ob und wie lange vor dem Unfall ein Fahrer Martinhorn eingeschaltet hatte, ob der Blinker gesetzt oder die Bremse betätigt war.

Ich hoffe, denen, die es wirklich interessiert, ein paar brauchbare Informationen gegeben zu haben.

Aufgrund der unsachlichen Kommentare zum Artikel (und einem artverwandten) werde ich hier keine Kommentare mehr freischalten.

Über firefox05c

Firefighter, Kittyowner, Bagpipeplayer. Querulant. Manchmal bissig, aber im Großen und Ganzen handzahm. Die Themen hier: Feuerwehr - Rettungsdienst - Alltag .
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35 Antworten zu Und immer wieder ruft das Sondersignal …

  1. Natürlich verzerrst Du meine Argumente … weil du sie aus dem Zusammenhang reisst!
    Z.B. bei meinem ersten Argument zitierst du mich folgendermaßen:
    >>
    Naja, ich habe eine manuelle Daumenklingel an meinem Fahrrad, und die reicht völlig aus, um die anderen Fahrradfahrer, oder Fußgänger auf mich aufmerksam zu machen. 120db sind da echt nicht nötig.
    <<

    Du blendest aus, dass es sich bei dem zitierten Fallbeispiel um solche Horneinsätze handelt, wo es nur Radfahrer und Fußgänger zu warnen gibt.
    In deiner Antwort beziehst du dich auf Autos.
    Daher hat deine Antwort mit meinem Beispiel überhaupt nix zu tun.

    Meine anderen Argumente hast Du so ähnlich verrissen 😦

    • firefox05c schreibt:

      Nachdem ich gesehen habe, dass du dein Google- Profil überarbeitet hast, würde ich dir gerne noch mal (möglichst sachlich) erklären, warum viele deiner Mitstreiter in solchen Diskussionen von vornherein nicht ernst genommen werden. Das liegt nämlich beiweitem nicht an der puren Arroganz der Blaulichtfahrer. Leider habe ich auch bei dir einige dieser Fehler gesehen, weshalb ich mich auch nicht ernsthaft mit dir auseinandergesetzt habe. Folgende vier Punkte kommen leider sehr häufig (fast immer) vor und disqualifizieren sofort für jede weitere Diskussion:

      – Unkenntnis über bzw. Bestreiten der Fakten:
      Wenn ich etwas an einer Sache ändern möchte, weil ich mich vielleicht sogar gesundheitlich beeinträchtigt fühle, ist es unumgänglich, die Grundlagen zu kennen. Die bestehende Situation ist schließlich die Ausgangslage jeder Diskussion, ohne deren Kenntnis kann ich auch keine Lösungen erarbeiten. Es werden aber immer wieder Gesetze gefordert, die es bereits gibt, Gesetze herangezogen, die mit der Sache nichts zu tun haben, oder Gesetze, zu denen es bereits viele richterliche Auslegungen und Urteile gibt, völlig anders bewertet. So hast auch du dich in dieser Diskussion, in der es um §38 geht, über eine Auslegung zum §35 gefreut und sie herangezogen (Empfehlung zur Verwendung von SoSi). Desweiteren wird immer wieder ein „Gesetz zur Lautstärkenbegrenzung“ gefordert. Ich habe in dem Artikel ausreichend und sogar anhand von Rechenbeispielen dargelegt, dass die heutigen Anlagen den geltenden Gesetzen entsprechen. Das hätte vor mir auch jeder Kritiker nachsehen können – und sogar MÜSSEN, um zu wissen, wovon er spricht! Trotzdem melden sich immer wieder Leute bei mir (und in jeder anderen Diskussion), die nicht den Unterschied zwischen den §§35 und 38 kennen, noch nie etwas von der Zulassungsordnung gehört zu haben scheinen oder auch nur wissen, von welchen Schalldruckwerten sie sprechen, wenn sie z.B. Lautstärken um 60dB/A fordern. Natürlich ist es mühselig, sich in Gesetzestexte und Urteile einzuarbeiten (die übrigens zum großen Teil einfach mit Google im Originaltext zu finden sind!), aber ohne dem geht es nicht. Es geht schließlich um die Gesundheit, nicht?

      – Unkenntnis der Praxis
      Gerne wird der Eindruck erweckt, dass die Mehrzahl der Blaulichtfahrer nach dem Einsteigen den Schalter fürs Horn ein-, und erst an der Einsatzstelle wieder ausschaltet. Die Mehrzahl der SoSi- Fahrer lacht aber darüber, wenn sie das liest, weil es nicht stimmt. Ich weiß, dass an Hauptkreuzungen nahezu jedes SoSi- Fahrzeug das Horn einschaltet, und wenn man dort wohnt, bekommt man sehr viel „Musik auf die Ohren“. Auch habe ich schon SoSi- Fahrer erlebt, die tatsächlich das Horn durchgängig laufen lassen. Über die Ursachen kann aber auch ich nur mutmaßen. Ich denke, da es meiner Erfahrung nach hauptsächlich die jungen Fahrer des Hausnotruf- Dienstes oder der „Blutkutschen“ sind, dass es entweder Unsicherheit über die Rechtslage oder tatsächlich „Draufgängertum“ ist. Die erste Gruppe kann man schulen, die zweite leider nur entlassen. In der Tat werden aber etwa 70- 90% des Weges einer Sonderrechtsfahrt ohne Horn zurückgelegt. Davon haben zwar die „Kreuzungsbewohner“ nichts, aber das ist eine Tatsache, die kein Kritiker so einfach als „Lüge“ bezeichnen sollte: Der Kritiker wohnt nämlich für gewöhnlich nur an einem Punkt in der Stadt (die meisten beklagen sich über die Belästigung im häuslichen Bereich), an dem er die Hörner hört. Der SoSi- Fahrer weiß aber selbst, wann er auf dem Rest der Fahrt das Ding einschaltet – und wie oft eben nicht.
      Hier liegt auch eines meiner Probleme mit deiner ersten Forderung auf deinem Profil: Die Änderung des Gesetzes zur Verwendung von SoSi. Eine „Freistellung in eigenem Ermessen“ wird keinen Unterschied bringen, da die meisten Fahrer de facto auch heute schon das Horn nur nach Bedarf einsetzen, und die „Hornschalter – Zündschlüssel – los!“- Fraktion würde das Horn auch weiterhin durchgehend benutzen, weil man es schlecht verbieten kann: Wer will wann entscheiden, in welcher Situation es unnütz ist und wann notwendig? Das weiß man meist erst, wenn es gekracht hat. Und dann ist der Schluss: Ja, in der Situation war es nötig… Die praktische Umsetzung eines solchen Gesetzes ist schier unmöglich.

      – Herunterbeten von Legenden
      Sachen wie „Die fahren DAUERND mit Horn, und zwar auch für jeden Husten“ (weiteres dazu unten) oder „das Horn ist über die Jahre immer lauter geworden“ sind schlichtweg falsch. Solche Legenden werden auch nicht durch konsequentes widerholen zur Tatsache.
      Und zuletzt:

      – Polemisierung. Hier haben Kritiker per sé verloren: Kommst du mit einem weinenden Kind, welches seinen Mittagsschlaf nicht bekommt, komme ich dir mit einer weinenden Mutter, dessen Kind gerade krampft und blau anläuft. Kommen Kritiker mit einer Hörschädigung, weil ein RTW vorbei fährt, kontere ich mit der fortschreitenden Hinrschädigung des Schlaganfall- Patienten, zu dem wir gerade unterwegs sind. Das bringt zwar in der Sache selbst überhaupt nichts, wird aber mit Leidenschaft ausgesponnen. Beides sind übrigens Standard- Einsätze, die hier täglich vorkommen!

      Zu den „vermutlichen Fehlalarmen“:
      Diese kann man nicht einfach ohne SoSi (oder „Lautstärkenbegrenzt“) fahren:
      „Lautstärkenbegrenzt“ würde von vorn herein schon ausfallen, da das Horn dann – wie auch von den Studenten, die das von dir verlinkte Wanrngerät entwickelt haben, erkannt wurde – kaum noch von Autofahrern gehört und somit nutzlos würde. Also geht nur „ganz oder gar nicht“. Aber was sind die häufigsten Fehlalarme?

      -Löst eine BMA aus, wird quasi elektronisch ein Feuer gemeldet. Man kann dabei nicht grundsätzlich von einem Fehlalarm ausgehen: Natürlich ist es meist ein Defekt oder mutwilliger Fehlalarm. Aber in einem nicht unerheblichen Maß sind eben auch echte Alarme darunter : Kabelbrände, Schwelbrände in Nebenräumen oder Kellern werden von der BMA oft schneller bemerkt als vom Personal einer Einrichtung. Mit welchem Wissen sollte die Feuerwehr bereits vor dem Eintreffen entscheiden, dass kein echter Alarm vorliegt? Und wer sollte daher bestimmen, dass – auf die Gefahr hin, dass dort wirklich etwas brennt – in aller Ruhe dort hin gefahren wird?
      – Verdächtiger Rauch. Auch bei der Meldung: „Hier riecht es verbrannt!“ oder „Ich habe im Vorbeifahren gesehen, dass da Qualm aufsteigt“ muss die Leitstelle, die ja nur auf das vom Bürger gesagte reagieren kann, zunächst von einem Feuer ausgehen. Auch wir ärgern uns häufig über gemeldete Grillfeuer oder Küchendunst. Oft genug – und das häufiger als bei BMA- Alarmen – steckt aber ein bestätigter Kleinbrand dahinter, der schnell zum „richtigen“ Feuer würde, wenn wir ohne Alarm führen. Treffen wir mit Alarm schon nach vielleicht 5-8 Minuten ein, können es ohne Alarm gerne 20 Minuten werden. Ich möchte auch hier nicht entscheiden, „normal“ zu fahren, bis die nächsten Meldungen über nun sichtbare Flammen in der Leitstelle eintrudeln. (Abgesehen davon würde uns dann ein Richter fragen, wieso wir gemeldeten Rauch nicht ernst nehmen würden!). Hier wäre eine umfangreiche Aufklärung der Gesellschaft hilfreich, die leider sehr schnell und ohne weitere Prüfung einfach mal den Notruf absetzt. Wir als Feuerwehr sind da hilflos. Im Übrigen: Ein ausgewachsener Zimmerbrand entwickelt sich in wenigen Minuten (3-5, bei YouTube gibt es einen eindrucksvollen Film über einen Versuch, https://www.youtube.com/watch?v=0gnGXpzvB1Q ). Wenn also der erste Rauch gemeldet wird, besteht schon höchste Eile.
      Hier nochmals der Hinweis: Die Leitstelle kann vom Anrufer nur Details erfragen und aufgrund des Gesagten einen Alarm weitergeben. Das gilt für die gemeldete „eingeklemmte Person nach Verkehrsunfall“, bei dem es nicht einmal ernsthaft verletzte gibt, die „bewustlose Person“, die bloß besoffen den Rausch ausschläft, der „Atemnot“, bei der dann vor Ort nur nach dem üblichen Asthma- Spray gefragt wird, der „starken arteriellen Blutung“, bei der sich der Verletzte später zur Demonstration einen Blutstropfen aus dem angeritzten Finger quetscht … Mein Buch ist voll davon. Es ist immer das Selbe: Wenn der Bürger behauptet, dass ein Notfall vorliegt, kann der Leitstellen- Disponent dieses nur glauben und entsprechend handeln. Alles andere wäre fahrlässige Glaskugel- Guckerei. Und wir müssen dann so lange vom Gemeldeten ausgehen, bis wir das Gegenteil selbst sehen. Daran kann man m.E. leider nichts ändern. Es sei denn, die Video- Telefonie setzt sich durch. Dann hätten wir insbesondere im RD- Bereich schlagartig bestimmt 40% weniger Einsätze! Bis dahin müssen wir das glauben, was gemeldet wird.
      Übrigens liegt es nicht im eigenen Ermessen des Fahrers, ob er mit oder ohne Alarm zum Einsatz fährt. Es entscheidet allein die Leitstelle aufgrund des Notrufes, wie dringlich ein Einsatz ist und ob Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen werden. Der Leitstellendisponent hat die meisten Informationen, da er selbst mit dem Anrufer sprechen konnte (und auch entsprechende Fragen stellt, was vielen Anrufern völlig Unnötig und Zeitraubend erscheint!) Nur für den Rückweg der RTW entscheidet der Transportführer idR selbst, wie dringend der Transport ist. Schickt die Leitstelle uns also einen RETTUNGS- Transport, MÜSSEN wir zunächst mit Sonderrechten fahren, sonst stehen wir für alle Konsequenzen durch Verzögerungen persönlich und privat gerade. Würdest du das riskieren? Bei einer gemeldeten „bewustlosen Person an Bushalte“ automatisch von einem Besoffenen ausgehen und langsam dort eintrudeln, während wirklich jemand stirbt? Bestimmt nicht.
      Auf dem Rückweg bzw. dem Weg ins Krankenhaus werden übrigens die weitaus meisten Fahrten ohne Signal gefahren: Du siehst z.B., dass ein RTW einen Patienten transportiert, wenn vorne nur der Fahrer sitzt. Achte mal darauf, wenn du demnächst einen RTW ohne Signal siehst! Von ca. 300 RD- Einsätzen, die hier täglich abgearbeitet werden, wird übrigens der größte Teil ganz ohne SoSi gefahren: die Krankentransporte.
      Wo ich dir beipflichte (meine ganz persönliche Meinung!): Einsätze wie „brennt Müllkorb an Bushaltestelle“ oder „Personen im Aufzug eingeschlossen“, die hier mit Alarm gefahren werden, könnte man (wenn sich keine weiteren Verdachtspunkte für eine andere Lage ergeben) durchaus ohne Krach gefahren werden. Kein Mensch stirbt, wenn er 10 Minuten länger in einnem Blechzimmer stehen muss. Diese Einsätze sind jedoch die Minderheit unter den Einsätzen, die man im Nachhinein „umsonst“ mit SoSi fährt. In der Tat sind die meisten im Nachhinein unnötigen Fahrten dem gestiegenen Anspruchsdenken der Gesellschaft geschuldet: Immer häufiger wird ein dringender Notfall gemeldet, der sich vor Ort als Bagatelle herausstellt. Beachte: Erst vor Ort! Aufklärung der Gesellschaft tut also Not. Dann würde es in der Stadt auch ruhiger. Alles andere (Gesetzesänderungen, Ampelschaltungen …) ist im Grunde nur Makulatur, ein Tropfen auf dem heißen Stein, viel Aufwand für marginale Erfolge. So lange es niemand für seine Aufgabe hält, einen Schlafenden anzustoßen, bevor man eine „bewustlose Person“ meldet, werden wir weiterhin dorthin mit SoSi fahren müssen, um ihn zu wecken.

      • Danke für deine umfangreiche, sachliche Darstellung deiner Erfahrung. Größtenteils bestätigt das meine Vorstellung der Sachlage.
        Die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die von Dir beschriebenen Schwachpunkte durchaus verbessern.
        Dazu ist selbstverständlich ein detaillierteres Reglement notwenig, welches auch mehr Kompetenz von der Fahrern voraussetzt.
        Obligatorische Schulungen, wie man das Martinshorn angemessen einsetzt, wären ohnehin sinnvoll, und sollten einen größeren Stellenwert einnehmen.

        Um auf das von dir zitierte Beispiel zurück zu kommen, kann ich mich nur wiederholen: Man braucht kein Martinshorn mit 110 db, um einen 5 Meter entfernten Fußgänger zu warnen. Solche Einsätze sind völlig überflüssig!
        Gesetze, die in solchen Situationen vorschreiben das Horn einzusetzen, müssen sinnvoll ergänzt werden, damit man sich als Fahrer durch vernünftiges Handeln nicht schuldig macht, sondern zum vernünftigen Handeln gefordert wird.
        Die telefonische Notfallannahme sollte auch gezielter geschult werden, um die Spreu der vermeintlichen Notfälle vom Weizen zu unterscheiden. Eine zweistufige Dringlichkeitseinschätzung des Notfalls könnte den Fahrern dabei helfen selbst zu entscheiden, ob der Einsatz des Martinshorns notwenig ist.

        Dass eine Fahrt mit Blaulicht (aber ohne Martinshorn) mehr als doppelt so lange dauert wie eine Fahrt mit durchgehenden Martinshorn, kann ich mir bei normalen Verkehrsfluss kaum vorstellen. Meine Erfahrungen sind anders. Der Unterschied sind meistens nur ein paar Sekunden … die so manche Ölpfütze auch unbeschadet warten könnte.

        Soviel zum Gesetz, und dem menschlichen, verantwortungsvollen, der Situation angemessenen Verhalten.
        Nun zum technischen …

        Die Lautstärken der verschiedenen Sirenen sind durchaus sehr unterschiedlich und haben sich in den letzten Jahren verstärkt.
        Wenn die Polizei hier vorbei saust, dann ist das Signal viel erträglicher, als das Horn der Johanniter.
        Dass es einen gesetzlichen Grenzwert gibt würde ich nie bestreiten, aber dass dieser auch eingehalten wird, wage ich zu bezweifeln. Ob, und in welchem Maß die Grenzwerte überschritten werden kann ich zwar nur schätzen, aber der Höreindruck ist dabei der ausschlaggebende Maßstab, denn auch bei gleichen db Messwerten kann dieser völlig unterschiedlich laut wirken.

        Es gibt auch noch andere technische Möglichkeiten, um die warnende Wirkung des SoSi zu gewährleisten. Erhöhte Lautstärke ist die steinzeitlichste Methode.
        Man kann z.B. lokale Warnungen über GPS an das Navi senden (Warnungen, ähnlich wie beim Verkehrsfunk).
        Ampel-Grünphasenschaltung für Notfallfahrten sind auch umsetzbar.

        Es gibt noch viele andere Möglichkeiten etwas zu verbessern. Aber nichts wird unternommen 😦
        Daran muss sich etwas ändern!

  2. firefox05c schreibt:

    Und nun hat er sich bei mir gemeldet: Ein Vertreter der eingangs des Artikels erwähnten „faktenunlustigen SoSi- Hasser“ schreibt dazu einen Kommentar nach dem anderen. Um die ganze Sache etwas abzukürzen und der Trollerei keine größere Plattform zu geben, möchte ich nur ein paar Zitate des Herren namens „D. Martinshorn- Mann“ hier veröffentlichen und kommentieren:

    ——- „1.) re: “Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, SOLLTE, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden.”
    SOLLTE. Da steht SOLLTE. Nicht: muss.
    Das hat empfehlenden Charakter, ist aber nicht zwingend.
    Schön dass ich das mal im Originaltext lesen darf 🙂
    Bislang war ich auch der Fehlannahme, man MUSS das Horn einschalten.
    Na sowas …“ ——-

    Tja. Wenn der Verfasser den über dem Kommentarschwanz veröffentlichten Artikel ganz gelesen und- was sehr wichtig ist – ihn auch erfasst hätte, wüsste er, dass §35 mit „Sonderrechten“ etwas völlig anderes behandelt als die Bedingungen zur Verwendung vom „Sondersignal“, auch, wenn die Begriffe sehr ähnlich klingen. Das „Sondersignal“ wird nämlich im Zusammenhang mit §35 „Wegerechte“ verwendet. Die Bedingungen und Voraussetzungen für die Einforderung von „Wegerechten“ spare ich mir. Siehe oben im Artikel.

    Weiter:

    ——- „Naja, ich habe eine manuelle Daumenklingel an meinem Fahrrad, und die reicht völlig aus, um die anderen Fahrradfahrer, oder Fußgänger auf mich aufmerksam zu machen. 120db sind da echt nicht nötig.

    DAS ist nur EIN Beispiel, mit dem ich dir sagen möchte, dass man die Problematik etwas differenzierter betrachten sollte, wenn man sie ernst nehmen würde.“ ———

    Dumm nur, dass wir hauptsächlich Autofahrer in geschlossenen Fahrzeugen in etwa 50 Meter Entfernung aufmerksam machen müssen, und nicht nur Fußgänger auf 10 Meter. Ein Fahrradklingel- Lautes Signal nützt da faktisch nichts, das sollte auch ein Kritiker einsehen und daher nicht als Argument anführen. Dass bei der Warnung von Autofahrern auch Fußgänger in der Nähe sind, lässt sich leider nicht ändern.
    „Lösungsvorschläge“ findet man indeß auf seinem GooglePlus- Profil. Er fordert:

    —— „Lautstärkenregelung in Hörnern“ ——

    Soll dann praktisch so aussehen, dass der Beifahrer je nach Verkehrssituation alle paar hundert Meter den Lautstärkepegel anpasst? Nach welchen Kriterien? Hört man in der Zone 30 („Rechts vor Links“ an vielen Kreuzungen) weiter „um die Ecke“, als auf einer Straße mit Tempo 50? Ich habe da keine Antwort drauf.

    —–„1. Änderung des Gesetzes nach österreichischem Vorbild: D.h. für das Wegerecht reicht es das Blaulicht anzuschalten. Das Einsatzhorn (so wie es das deutsche Gesetz z.Z. vorsieht) muss nicht eingeschaltet werden. (liegt im Ermessen des Fahrers)“ —-

    Was aber nicht viel bringen wird, da eine Gesetzesänderung den Verkehrsteilnehmern trotzdem keine Augen auf dem Hinterkopf schenkt. Will sagen: Wenn die Verkehrsteilnehmer das Blaulicht sehen und darauf reagieren, bleibt das Horn auch heute schon oft aus. Kommen wir aber von hinten, oder wird das Blaulicht durch helles Tageslicht nicht bemerkt, besteht wieder die Notwendiglkeit, anders auf uns aufmerksam machen zu müssen.

    ——- „3. Bei grünen Ampeln und Vorfahrt muss das Dauerhorn ausgeschaltet bleiben, denn das Wegerecht besteht ja bereits.“——-
    und:
    ——“ 5. Im Stau darf kein Dauerhorn eingesetzt werden. Nutzt eh nix.“ ——

    Sicher. Wir stellen uns dann also an, anstatt eine Rettungsgasse zu fordern. Haben ja eine halbe Stunde Zeit. Scheinbar kennt der Mensch nicht den Großstadtverkehr, in dem trotz grüner Ampel die Kreuzung nicht frei ist.

    —— „7. Hörner über 110db in der Stadt verbieten“ —–

    Sorry, sind sie schon. Siehe Artikel. (§55 StVZO)

    ——„Ich wundere ich immer wieder, wieso die Martinshornverfechter nicht offen für andere, und sinnvollere Lösungswege, als den Irrweg der Lautstärkesteigerung, offen sind.“———

    Wann genau wurde die maximale Lautstärke von 105dBA auf 7m nach §55 StVZO zuletzt per Gesetzesänderung angepasst? Ich habe leider nichts gefunden …

    ——-„9. Einsatzfahrten die nicht unmittelbar lebensrettende Bestimmung haben, wie z.B. ein Ölfleck auf der Straße, ein vom Absturz bedrohter Blumentopf, oder ein umgefallenes Straßenschild, dürfen höchstens mit verminderter Lautstärke angefahren werden.“——-

    So ein Glück: In der Regel fahren wir zu keinem dieser Einsätze mit Sondersignal.

    ——-„10. Den Einsatz von 2 Hörnern gleichzeitig verbieten, denn dadurch wird der erlaubte Höchstpegel überschritten. (z.B. Überlandhorn+reguläres Horn)“——

    Nochmal sorry. Ist es schon. Daher gibt es für verschiedene Tonfolgen / Signalhörner nur UM- Schalter, keine einzelnen EIN- Schalter. Beim UM- Schalten wird das Intervall des jeweiligen Hornes aus 4 Tönen jedoch oft noch zuende gespielt, weshalb kurzzeitig beide Signale zu hören sein können.

    ——„11. Bekannte Blindalarme dürfen in der Nachtzeit nicht mehr mit Horn angefahren werden.
    (z.B. der Alkoholiker, der sich vom Notdienst ein Krankenhausbett zum ausnüchtern reserviert, oder der Balkan Grill, dessen Grill-Lammhaxenrauchschwallen wie ein Dachbodenbrand aussehen.)“———–

    Wenn wir wissen, dass es sich um einen „Blinden Alarm“ handelt, rücken wir gar nicht erst aus. Und wenn wir es erst vor Ort feststellen, ist es zu spät. Eine ziemlich realitätsfremde Forderung also.

    ——„12. An den vielbefahrenen Ballungspunkten (große Kreuzungen, Feuerwachen) sind Vorrangs-Ampelschaltungen zu installieren, die z.B. auf Funksignal Grün schalten.“——-

    Gibt es bereits in einigen Städten, oft die erste Kreuzung auf der „Ausflugschneise“ der Feuerwachen. Diese Ampeln sind dann aber leider der einzige realistische Ansatzpunkt in seinen gesamten Vorschlägen.

    In seinen weiteren Ausführungen in den Kommentaren und auf seinem Profil liest man heraus, dass er den Anwender von Sondersignalen persönliche Motive unterstellt („Fetischismus“, mehrere Beispiele, um die Unnötigkeit von Schallsignalen zu illustrieren, Ableugnung von Vorschriften, nach denen das Einsatzhorn zur Nutzung von Wegerechten gefordert wird), es aber kaum zwingende Gründe für das Tonsignal gibt. Wir wenden es also scheinbar zum Spaß an.

    Er verweist auf eine in Studien entwickelte Anlage für PKW, die auf dem Armaturenbrett sitzt und bei Erkennen von Tonfolgesignalen im Verkehr den Fahrer anblitzt – jedoch ohne zu beachten, dass die Entwickler voraussetzen, dass vom Sonderrechtsfahrzeug ein entsprechendes Signal nach Vorschrift abgegeben, aber nicht sicher gehört wird. Würde der Kritiker die Ausgangsproblematik eines solchen Blitzapparates hinterfragen, müsste er erkennen, dass er überhaupt nur nötig ist, wenn das bereits BESTEHENDE Signal nicht laut genug ist! Die Intension dieser Erfindung ist demnach für Leute, die behaupten, das Signal sei viel zu laut, keine Argumentationshilfe, sondern eigentlich eine Katastrophe.

    Abschließend noch eines seiner Zitate, welches er sich selbst vielleicht zu Herzen nehmen sollte:

    —–“ Menschen, die sich sinnvoll und progressiv mit diesem Thema beschäftigen, lade ich gerne zu meinem diesbezüglichen google+ Account ein.“——

    Ich empfehle dem Verfasser (und auch anderen Kritikern) DRINGEND, sich mit den Grundlagen des Themas, welches ihn dermaßen ärgert, auch zu beschäftigen. Alles andere disqualifiziert ihn für eine ernsthafte Auseinandersetzung. Und Kommentare mit Unwahrheiten und Legenden genau unter einen Artikel zu schreiben, in dem diese mit Quellenangaben widerlegt werden, ist schon eine Frechheit.
    Mist. Er hat mich DOCH getrollt.

    • Firefox, Du gibst dir größte Mühe meine Argumente falsch darzustellen, oder gar als „gelogen“ zu verleumden.
      Das eigentliche Problem ignorierst Du dabei. Kurz gesagt, Du willst meine Meinung übertönen. Deine Marterhorntaktik scheint wohl ein Teil deiner Persönlichkeit zu sein.

      Den Darstellungen deiner Erfahrungen nach zu urteilen, erlebst Du die Praxis so, wie sie theoretisch gedacht ist. Wenn die Realität tatsächlich so aussähe, (wie du sie vielleicht tatsächlich erlebst??) dann könnte vielleicht sogar meine Familie und ich damit leben. Die Realität ist jedoch anders, und unerträglich für uns.

      Ich könnte jetzt fast jedes Argument, das Du von mir zitiert und verzerrt hast, wieder richtig stellen, mit Belegen und Erklärungen. Das wäre allerdings verloren Müh, denn es scheint offensichtlich, dass Du zu jenen Meinungsvertretern gehörst, die nicht einmal dazu bereit sind das Problem realistisch zu erfassen, geschweige denn eine Lösung, die auch im Sinne der Lärmgeschädigten läge, zu finden.

      Ich bin also ein Troll? … sagst Du! Aha. Na, wenn das deine Sicht ist …
      das ist ungefähr vergleichbar, als wenn ich Dich aus meiner Sicht als einen Kinder- und Menschenquäler bezeichnen würde.

      In diesem Sinne …
      „Großer Geist, bewahre mich davor, über einen Menschen zu urteilen,
      ehe ich nicht eine Meile in seinen Mokassins gegangen bin.“

      • firefox05c schreibt:

        Deine Zitate sind unverfälscht, ich habe sie noch. Dein Profil kann auch jeder aufrufen, auf dem ich den größten Teil gefunden habe. Soll sich nun jeder selbst ein Urteil darüber bilden, ob ich verzerrt habe.

  3. Jerowski schreibt:

    Sehr schöner – und vor allem „ruhiger“ Eintrag & Kommentar zum Thema, vielen Dank dafür.
    Ich wundere mich immer wieder, wie viele Unklarheiten bei dem Thema – übrigens auch auf Seiten der Berechtigten/Nutzer – bestehen. Oft werden die Inhalte aber auch nicht richtig gut und klar vermittelt, besonders oft die Begrifflichkeiten (z.B. Sonder- & Wegerecht) nicht klar getrennt oder gar vermischt.
    Ein mir bekannter Ehrenamtlicher (HiOrg) und Jungjurist blogt übrigens gerade zum Thema Rettungsdienstrecht und hat dabei schon 2 Beiträgen zum Thema Sonder- & Wegerecht: http://www.iurastudent.de/blogeintrag/exkurs-rettungsdienstrecht-teil-1-mit-180-kmh-durch-die-spielstra-e-sonder-und-wegerecht

    • firefox05c schreibt:

      Über den Unwillen, die paar relevanten Gesetze zu lesen oder sich zumindest im Rahmen der Ausbildung etwas vermitteln zu lassen, habe ich mich auch schon oft geärgert. Der nächste Schritt, wenn betreffende Kollegen „irgendwas gehört“ haben: Das Wissen ist Lückenhaft, den Rest dichtet man sich mit Gerüchten hinzu und schaltet den S/W- Modus ein.
      Es wird dann oft behauptet, entweder hätte man im Grunde überhaupt keine erweiterten Rechte, oder müsse zwingend von Beginn bis Ende der Einsatzfahrt das Horn laufen lassen („weil es im Gesetz steht“…), oder darf grundsätzlich alles ohne Rücksicht auf die Sicherheit anderer. Allen diesen Kollegen ist gemein, dass sie keine Graustufen sehen. Sie behaupten: Man darf etwas, oder man darf es nicht. Dass es in jedem einzelnen Moment einer Einsatzfahrt auf die immer neue Bewertung der Situation ankommt, wollen sie nicht wahr haben – und sorgen damit für Ärger, Verwirrung und Schlagzeilen.
      Zum Glück bildet diese Fraktion der Kollegen nicht die Mehrzahl.

  4. schiffmo schreibt:

    Einsatzfahrten, Hörner etc: Ich versuche immer, vor allem in Städten, _zuallererst_ festzustellen, wo das Einsatzfahrzeug ist und wo es hinwill. Letztlich in Salzburg: Horn, ok das war nah. Hatte grün an der Ampel, also vorsichtig hinfahren und links-rechts schauen: Er kan von rechts und wollte nach links. Der war schnell wieder weg, und zwar vor mir 😉
    Schwierig finde ich eher: Landstraßenfahrt, gesetzmäßiges Tempo (um die 100), Einsatzfahrzeug nähert sich von hinten, offiziell je eine Fahrspur je Richtung, Sicht nach vorne nicht ausreichend, um Gegenverkehr auszuschließen. Was will der Fahrer, dass ich tue, wie lasse ich den am besten vorbei?
    Bin ich der Gegenverkehr, ist es klar: Tempo reduzieren, dem Einsatzfahrzeug Zeit verschaffen. Aber abseits vom „möglichst weit rechts fahren“: Wie helfe ich als zu Überholender? Bremsen ist ja wohl auch Mist.

    • Jerowski schreibt:

      Hmm, ich meine dazu gibt es hier im Blog sogar schon einen Artikel…
      Als Fahrer in selber Richtung vor dem Einsatzfahrzeug ist es besonders schön, wenn man „sich überhohlen lässt“ bzw. das Überholen ermöglicht. An geeigneter Stelle darf man dafür auch gern etwas langsamer werden. Wenns mal gar nicht geht am besten zügig (so wie möglich & erlaubt) weiterfahren und bei nächster Gelegenheit Platz machen. Grundsätzlich ganz hilfreich und Wichtig: Zeichen geben, was man vorhat, also z.B. vorm rechts ranfahren oder bremsen blinken. Gern auch Blickkontakt zum Fahrer suchen oder sonst wie zu verstehen geben, dass man das Fahrzeug bemerkt hat. Meist bemerkt man Fahrzeuge mit Sondersignal auf Landstraßen ja recht früh und kann reagieren. Schwieriger wird es bei ganzen Löschzügen, Kolonnen von Fahrzeugen o.ä.
      Ich hoffe das hilft weiter? lG

  5. Markus schreibt:

    Wenn man sich vor Augen hält welche Probleme die heutigen Verkehrsteilnehmer schon mit dem Wahrnehmen des Martinshornes haben, mag man sich gar nicht vorstellen was los ist wenn wirklich dieser Fubar mit dem amerikanischen Yelpton und rotem Blinklicht eingeführt wird… 😦

    • firefox05c schreibt:

      Das wurde schon eingeführt, die ersten Fahrzeuge sind umgerüstet. Allerdings wird es nur als „Anhalte- Signal“ benutzt, damit du weißt, dass du als Vorausfahrender gemeint bist, falls du auf das Transparent (Stop Polizei) nicht reagierst. Wird dann wohl kurz als „Akustisches Anstubsen“ benutzt, damit du mal in den Rückspiegel schaust. 😉

  6. gnaddrig schreibt:

    Gegen den Vorschlag, auf das Horn zu verzichten und nur mit Blaulicht zu fahren, spricht, dass man das blaue Geblitze oft nicht gut lokalisieren kann. Gerade an Kreuzungen kann es passieren, dass man ringsum die blauen Reflexionen hat aber nicht ohne weiteres sehen kann, wo die Quelle ist.

    Wenn die Blaulichtfahrer dann im dichten Verkehr stecken und nicht direkt zu sehen sind, wird niemand Platz machen, der keine direkte Sicht auf die Blaulichter hat. Und da man in den Innenstädten ja doch schon manchmal mehr als drei Autos an der Kreuzung stehen sieht, wären noch mehr unnötige Verzögerungen an der Tagesordnung, als man ohnehin schon beobachtet. Und das wäre gar nicht gut.

    Und die Sichtbarkeit des Blaulichts sollte man auch nicht zu hoch ansetzen. Im Hellen sieht man es oft wirklich erst, wenn man genau draufschaut, und im Dunklen tanzt oft die ganze Straße grellblau. Früher, bei den rotierenden Blaulichtern, fand ich es noch schwieriger, mich zu orientieren. Aber auch bei den stroboskopartigen Blaublitzsalven der heutigen LED-Lampen ist die Quelle anhand der Reflexionen nicht immer leicht zu finden. Und solange ich nicht weiß, wo jemand Eiliges durchwill, kann ich nicht sinnvoll Platz machen. Dümmstenfalls fahre ich dem durch mein Ausweichen in den Weg.

    Darum denke ich, das Horn ist nicht verzichtbar, wenn man Wert darauf legt, dass Einsatzfahrzeuge möglichst freie Bahn haben und schnell zum Einsatzort kommen.

    • firefox05c schreibt:

      (Deinen alten Entwurf habe ich entsorgt… 😉 )

      • gnaddrig schreibt:

        Danke 🙂

      • firefox05c schreibt:

        Ich finde es übrigens schön, zu sehen, dass meine Leser genauso an Texten basteln, wie ich – und nicht einfach „irgendwas“ schreiben. 😉

      • gnaddrig schreibt:

        Klar, man muss ja die Gedanken erst sammeln, dann sortieren und in lesbare Form bringen. Dass man sich hinsetzt und aus dem Stand einen inhaltlich ausgewogenen und schlüssigen druckreifen Text in die Tasten haut ist sicher die große Ausnahme. Jedenfalls wenn mehr drinsteht als „Hey, klasse Artikel“…

  7. BRC_MEDIC schreibt:

    Du hast eins vergessen (oder es ist ein lokales (UK) Ding):
    Mit SoSi wirst Du unsichtbar. Schalt es an und keiner sieht Dich mehr :-/

    Selbst erlebt: Du faehrst mit Sosi an einer Autoschlange vorbei weil „Rueckstau richtig lang“, wenn ein anderer KFZ-Fuehrer meint das kann er auch und aber auch noch vor uns. Zum Glueck haben wir auch ein Bullhorn an Bord 😀

    Auf der Autobahn sehe ich das zu oft: Pol BMW X5 mit mindestens 10 Blaustrobe nach vorne, ist so winzig klein, das man ihn uebersieht und hoert….. Facepalm.

    Und auf der anderen Seite ruft man nach strikteren Zeiten (wobei 8min nur in Nicht-Laendlichen Gebieten drin ist). Wie immer, alles haben aber nichts geben.

  8. Stefan schreibt:

    Weils grad so schön aktuell ist (Und als Beweis, dass mans nie allen recht machen kann:
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-strafbefehl-generalstaatsanwalt-interessiert-sich-fuer-neuburger-notarzt-1.2339444
    Irgendjemand findet immer was zum kritisieren 😦

    • firefox05c schreibt:

      Ich schrieb bereits in der Rubrik „Fragt ruhig!“, dass ich mich für den Fall auch interessiere, im Moment aber die Faktenlage sehr durch die Medien verzerrt einseitig wiedergegeben wird. Vielleicht hat der Mann ja auf dem Weg zum Einsatz wirklich mehrere Menschenleben massiv gefährdet? Wir sollten sehen, was wirklich passiert ist, bevor wir den Medien sofort nachspringen.

      • Stefan schreibt:

        Kurz vorneweg: Ich war natürlich bei dem konkreten Ereignis nicht dabei und kann darum auch keine Sichere Auskunft geben, komme aber aus der Gegend (Nachbarlandkreis) und fahre dort selbst ehrenamtlich.
        Ich kenne Dr. Hatz zwar nicht persönlich, aber nach allem was ich gehört habe glaube ich nicht dass er regelmäßig die Sonderrechte überschreitet oder andere mit seiner Fahrweise gefährdet. Ob er in dem Einzellfall etwas übersehen oder falsch eingeschätzt hat, kann ich natürlich nicht sagen.
        Was ich auf jeden Fall falsch finde, ist, dass er vom geforderten Strafmaß hier einem „gewöhnlichen“ Raser gleichgestellt wird.
        Aber wir werden sehen, wie das Gericht urteilt, und vieleicht habe ich für mich bis dahin ja auch ein paar belegbare Fakten.
        Nur so viel: Auf einem Foto aus der Presse (http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktuell/notarzt-eilt-zum-einsatz-um-zweijaehriger-das-leben-zu-retten-jetzt-muss-er-den-fuehrerschein-abgeben-45452-51ca-82-2202251.html) *glaube* ich die Stelle erkannt zu haben, und da passen auch ohne Verwendung des Grünstreifens drei PKW nebeneinander.

  9. Kiki schreibt:

    Ich finde es faszinierend. 120 dB, ja das ist schon recht laut. Auf der anderen Seite: 120 dB kann auch ein Säugling beim Schreien erreichen (ursprüngliche Quelle nicht mehr gefunden, hier stehts aber auch: http://m.sz-online.de/nachrichten/wissen/manche-babys-schreien-so-laut-wie-ein-duesenjet-186905.html)
    Und wenn ein Baby (etwas vollkommen natürliches und meist sehr süßes) so etwas kann, finde ich das Martinshorn plötzlich gar nicht mehr so „schlimm“ und „laut“
    Beides sichert doch unseren Fortbestand, oder?

    • firefox05c schreibt:

      „Schalldruck“ ist eine physikalische Größe, „Lärm“ ist subjektiv. Während 120 dB Babygeschrei für Mütter Musik sind, ist 80 dB Martinhorn aus der Nachbarstraße schon „unerträglicher Lärm“ – so wie für mich 60dB Helene Fischer… 😉

      • gnaddrig schreibt:

        Während 120 dB Babygeschrei für Mütter Musik sind,

        Nö, wirklich nicht. Schon gar nicht beim dritten Schreianfall in derselben Nacht. Da zieht man dann einen mit 120dB vorbeiorgelnden Löschzug vor, sogar wenn die am Nachbarhaus anhalten…

  10. Chris schreibt:

    Und wenn es um sie selber geht, kanns nicht laut genug, nicht hell genug und nicht schnell genug sein.
    Die Hörschäden der Kritiker sind vermutlich eher auf jahrelangen Schlagerterror (da würd ich als Ohr/Gehirn auch in Streik treten!) oder die im Auto eingebaute Monsteranlage zurückzuführen.
    Menschen das gibt ….. *kopfschüttel*

    • firefox05c schreibt:

      Natürlich ist ein Martinhorn laut. Muss es aber auch, um seinen Zweck zu erfüllen. Wenn man den Fehler gemacht hat, in die Nähe einer Hauptkreuzung zu ziehen, wird es vielleicht auch für einige zur Belastung. Deswegen aber z.B. in einer Petition ernsthaft Grenzwerte um 60dB zu fordern, ist einfach lächerlich und Faktenbefreit. Auch der Vorwurf der „Körperverletzung“ (wurde so geschrieben!) ist kaum belegbar: Da das Gesetz schon x Jahre alt ist, müssten alle Bewohner in belasteten Gegenden solche Schäden haben, die zwei Nebenstaßen weiter nicht auftauchen. Die Erhebung will ich sehen…

  11. Alex K. schreibt:

    Also ich finde, die Hörner könnten noch lauter sein. Zum einen sind viele neueren Fahrzeuge so schallgedämmt, daß man ein herannahendes Einsatzfahrzeug erst sehr spät wahrnimmt, zum anderen habe ich einen Dienstwagen (Nissan Transporter), der im Fahrerraum so laut ist und rauscht, dass ich unlängst einen hinter mir brüllenden Notarzt bei 80km/h auf der Autobahn gar nicht gehört habe. Erst als ich nach dem Überholvorgang wieder nach rechts rüber bin, hab ich mich erschreckt, dass der auf einmal neben mir war.
    In der Stadt kommt es vielleicht vielen zu laut vor, aber auf Autobahnen und Schnellstraßen könnte es doch einen „Booster“ geben, mit dem man die Lautstärke kurz hochsetzen kann.

    • firefox05c schreibt:

      Das wäre aber gegen das Gesetz. Und den Kritikern zufolge produzieren wir heute schon bei jeder Einsatzfahrt mindestens drei Hörschäden.

      • Alex K. schreibt:

        Naja, auf einer Autobahn wo ich die Fanfare von hinten sowieso noch nicht höre, kann mir eine geringfügig höhere Lautstärke nicht schaden. 10dB mehr sind die doppelte Lautstärke. Die könnten entscheidende Sekunden bringen.
        Wenn da ein Pannenwagen grade zufällig auf dem Standstreifen steht… IMHO hinnehmbar.
        Eine andere Variante wäre vielleicht eine noch tiefere (2-3 Oktaven) Tonlage anzusetzen. So eine Brummitröte/Pressluftfanfare hat eine ganz andere Wirkung, als die herkömmlichen Hochtöner. Ich habe schon ein paar mal FW-Fahrzeuge gesehen, die die Brummihupe zusätzlich zum Martinhorn benutzt haben.

        Nur am Rande: Viel schlimmer finde ich, wenn das Tatütataa immer lauter wird und auf einmal ganz kurz vor der Haustür stoppt…

      • firefox05c schreibt:

        Ich finde, es sollte laut genug sein, wie es jetzt ist. Sonst wird es für Fußgänger wirklich gefährlich.
        Wenn ich mit dem RTW oder dem Löschfahrzeug auf der Autobahn bin und der Verkehr mit mindestens 60km/h läuft, lasse ich das Horn gerne aus: Zu viele Fahrer reagieren derart, dass andere ausgebremst werden oder bremsen selbst einfach ab. Dadurch entstehen mehr Hindernisse, kritische Situationen und Chaos, als wenn ich einfach mit Blaulicht mitschwimme. Wenn mir dann jemand Platz machen möchte, läuft das recht geordnet ab.
        Anders im Stadtverkehr: Man sieht mich nicht, oder man reagiert aus Trotz / aus Angst vor der Ampel nicht bzw. fühlt sich einfach nicht angesprochen. Da reicht es nicht, z.B. durch einen Blinker anzuzeigen, dass man links abbiegen will: Der Gegenverkehr lässt uns oft erst durch, wenn man ihn anbrüllt.
        Eigentlich wollte ich aber gar nicht so auf die Praxis eingehen, sondern den Kritikern nur die gesetzlichen Grundlagen aufzeigen. 😉

      • bloggergramm schreibt:

        @firefox
        Das mit der Ampel ist wirklich oft so.
        Gibt (oder gab, denn ich finde es nicht mehr) ein passendes Video auf Youtube, entstanden ein paar Meter von meiner Wohnung entfernt.
        RTW steht mit laufendem Hochtöner in der Schlang vor einer Ampel, nix rührt sich.
        Ca. 45 sek später ist die Geduld vom Fahrer aufgebraucht und er schaltet auf Pressluft um => die Autos in der Schlange springen förmlich auseinander.
        Sehr lustig mit anzusehen. 🙂

    • DontSwitch schreibt:

      Ich frage mich ja schon länger, warum man die rechtliche Lage nicht so ändert, dass Einsatzfahrzeuge mit TMC-Code auf UKW (bzw. DAB) senden dürfen und dort entsprechend schwache Sender verbaut.
      Den Radio haben die meisten an, so kriegen es auch „gedämmte“ mit – und im Haus hört fast niemand über Funk, also kein Problem.

  12. DontSwitch schreibt:

    Also bei meinen Nachbarn ist mim HvO nicht einmal das Horn das Problem – die Beschweren sich schon darüber dass das Blaulicht zu hell ist m)

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