Homoehe: „Denkt doch an die Kinder!“

Die „Regenbogen- Gemeinschaft“ fordert schon lange die völlige Gleichstellung von Ehe und der Eingetragenen Lebenspartnerschaft, die landläufig längst als „Homo- Ehe“ bezeichnet wird, sowie die Verwendung des Begriffes „Ehe“ für ihren zwischenmenschlichen Vertrag. Hier möchte ich aber nicht über Sinn und Unsinn oder moralische Überzeugungen schreiben. Das passiert andernorts in mehr oder weniger sachlicher Form zur Genüge, denn für ein „moralisches Urteil“ braucht man kein Fachwissen, sondern leider bloß seine eigene Meinung. Auch den Ausflug über die Antike, in der in einigen Hochkulturen gleichgeschlechtliche Beziehungen gang, gäbe und gesellschaftlich akzeptiert waren (und die nicht deswegen untergegangen sind), spare ich mir. Genauso Äußerungen über Ehen mit Geschwistern, mehreren Frauen oder Kühlschränken.

Ich wollte einfach mal wissen, wie es in rechtlicher Hinsicht aussieht, denn auf dem Gebiet gibt es mehr als bloß persönliche Befindlichkeiten.

Denn fast immer, wenn die Diskussion um die Gleichstellung geführt wird, wird als eines der ersten Totschlag- Argumente skandiert: „Aber die Gleichstellung geht nicht, denn die Ehe muss laut Grundgesetz geschützt werden!“
Gesetze sprechen also dagegen. Klingt toll und objektiv. Im Grundgesetz ist auch tatsächlich der Satz zu finden, in dem lakonisch steht:
„(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ (Art.6).
Diese Stelle wird dem geneigten Homofreund regelmäßig gebetsmühlenartig um die Ohren gehauen.
Aber wovor wird die Ehe eigentlich geschützt? Oder vor wem? Und warum? Da erntet man auf Nachfrage gerne kryptische Andeutungen von abendländischer Kultur, christlichem Glauben oder auch nur ein unwilliges Achselzucken.

Erste Hinweise dazu gibt schon der Rest des Textes im Artikel 6, den man natürlich auch zu lesen gewillt sein muss. Steht nur eine Zeile darunter. Absatz 2, 3 und 5 beziehen sich nämlich auf das Wohl der zur Erziehung unterstellten Kinder in der Ehe – wobei diese nicht einmal ausdrücklich aus dieser stammen müssen. Es können auch adoptierte oder aus alten Beziehungen mitgebrachte Kinder sein, die diesen Schutz genießen. Oder sogar die wo- auch- immer- herkommenden Kinder von Singles. Die „Eheleute“ an und für sich sind dabei schon fast Nebensache und im Grunde nur in der Funktion als „Eltern“ Mittel zum Zweck: Die Verfasser des GG hatten die Familie als Keimzelle des Staates im Sinn , wie auch schon die Geburtshelfer der Weimarer Republik (was auch immer wieder mal als Sinn der Verbindung herhalten muss, denn als „Eheleute“ müssten die zukünftigen Eltern nach der Ansicht einiger Menschen schon selbst folgenschwer poppen können) . Klar: Ohne neue Blagen keine zukünftigen Steuerzahler. Kann sich jeder vorstellen, letzteres ist soweit auch logisch. Was man sich damals jedoch noch nicht vorstellen konnte: Dass auch zwei gleichgeschlechtliche Menschen in die Verlegenheit kommen könnten, ein Kind großziehen zu wollen.
Das Grundgesetz stellt also die Eheleute in ihrer Funktion als Kindserzieher unter den speziellen Schutz (Formulierung: „Ehe und Familie …“). Wenn man weiter in den dem GG nachgeordneten Gesetzbüchern schmökert, erkennt man auch, in welcher Hinsicht dieser Schutz gedacht wurde: Im Vordergrund steht wiederum die Möglichkeit, Sonderregelungen zu schaffen für Paare, die eine Familie gründen und „betreiben“ möchten. Sie sollen es erleichtern, dass ein Paar Kinder aufziehen und versorgen kann.
Diese besonderen Gesetze findet man in vielen Regelwerken: Mutterschutz im Arbeitsrecht, Erziehungshilfen wie das Recht auf und die Schaffung von Kindertagesstätten, Jugendhilfen, Mutter- Kind- Kuren, Krankenversicherungen, steuerliche Erleichterungen, Kindergeld, Unterhaltsregelungen bei Scheidung, Erbrecht, das Unterhalten eines speziellen Familiengerichts. Sie alle gründen auf diesen Artikel 6 GG – und gelten fast durchweg für alle Kinder. Egal, ob aus Ehen, geschiedenen Ehen, One-Night-Stands, TroPis oder für adoptierte Kinder.
Es gibt wohl hunderte Gesetze, die Familien anders stellen als andere Vertragspartner, wie z.B. Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Vergleich hinkt nicht, denn im Prinzip ist eine Eheschließung nicht viel anders als ein bürgerlicher Vertrag mit der Übernahme von allen Rechten und Pflichten (BGB §1310ff) – mal abgesehen von den Sonderregelungen, die Arbeitnehmern nicht zur Verfügung stehen (ein Geselle kann nicht die Rentenansprüche seines Meisters erben).
All diese erwähnten Gesetze stellen die Ehe und die Familie besonders – aber immer in der Absicht, das Wohl des Kindes (als Zukunft des Staates) zu fördern und die Voraussetzungen für seine Entwicklung zu verbessern. Dass die Eheleute Mann und Frau sein sollen, habe ich übrigens nicht im GG gefunden, sondern erst in ihm untergeordneten Gesetzen ( z.B. BGB, SGB).

Um das Kindeswohl geht es aber vorgeblich auch vielen Gegnern der Gleichstellung von Homo- und Heteropartnern, die besorgt ausrufen:

„Homopaare können doch keine Kinder erziehen! Die werden mit völlig verdrehten Vorstellungen groß, werden ständig überall gemobbt und müssen zwangsläufig ein gestörtes Verhältnis zum anderen Geschlecht entwickeln, weil es bei den „Eltern“ nicht vertreten ist!“

– sagt wer?

Ich frage mich, wie das Kind einer Hetero- Ehe schwul „werden“ kann, wenn dieses „Argument“ ein reales Problem wäre. Schwule und Lesben wären demnach längst ausgestorben, da Kinder eines Hetero- Paares schließlich „hetero“ vorgelebt bekommen!

Dieser Einwurf ist schon deswegen Blödsinn, weil sich die sexuelle Vorliebe nicht an der der Eltern orientiert. Homosexualität wird nicht anerzogen. (bei „Heterosexualität“ ist das manchmal anders. Es gibt genug Familienväter, die irgendwann festgestellt haben, dass in ihrer in der Erziehung vermittelten „natürlichen Rolle“ irgendwas verkehrt lief). Sie ist auch nicht ansteckend.
Aber sparen wir uns weitere Ausführungen zum Thema „Anerzogene Rolle / Krankheit Homosexualität“.

Die einzige Studie zum Thema, die einigermaßen repräsentativ ist, fand ich beim Bundsministerium der Justiz, eine Arbeit aus 2009 (pdf- Datei)
Es geht laut dieser Studie um geschätzt 6600 Kinder, die in Deutschland bei Homopaaren leben. Und kurz gefasst kommt diese Studie zu dem Ergebnis, dass es keineswegs der Realität entspricht, dass ein gleichgeschlechtliches Elternpaar schädlich für die Kindesentwicklung ist.
Beispiel: Die in anderen Diskussionen so verhasste und „den Kindern aufgezwungene Rollenverteilung“ zwischen Mann und Frau soll im Streit um Kinder in Regenbogenfamilien plötzlich unerlässlich für die gesunde Entwicklung sein! Die armen Kinder hätten ein gestörtes Verhältnis zur Rollenverteilung in der Gesellschaft und der Familie, weil ihnen im Elternpaar ein Geschlecht zur Orientierung fehlen würde. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Jahrzehntelang wird darauf hin gearbeitet, die Frau aus ihrer früher per Gesetz fast aufdiktierten Mutter- und Hausfrauenrolle herauszubringen und dem Vater zum Beispiel den Erziehungsurlaub zu ermöglichen, und in der Öffnungs- Diskussion wird wieder auf diese alte Ordnung bestanden und als notwendiges Element in der Kindesprägung gefordert. Ein riesen- Fortschritt.

Dass die Kinder nicht vom „elternfremden Geschlecht“ isoliert aufwachsen und zudem gerade in Homobeziehungen in der Regel auf andersgeschlechtliche Bezugspersonen wert gelegt wird (unter Anderem wird etwa gegenüber Heteropaaren überdurchschnittlich häufig der Kontakt zum getrennten leiblichen Elternteil gepflegt), wird in der Studie belegt. Zudem wären die Kinder sich der besonderen familiären Situation durchaus bewusst, weil das Thema mit den Eltern besprochen würde, und könnten bei Anfeindungen entsprechend vorbereitet reagieren. Die Eltern würden auch in der Regel das Umfeld des Kindes offen aufklären, wodurch es weit weniger Missverständnisse gäbe als von den Gegnern befürchtet.

Nach den obigen Überlegungen, wer oder was bei der Ehe eigentlich geschützt werden soll, ist es für mich unverständlich, nach all den Gleichstellungen auf allen anderen Gebieten nicht auch noch das letzte Quäntchen anzugleichen, bei denen es ausnahmsweise nicht um die Partner selbst, sondern um die Stellung der Kindern geht: Durch das nicht vollständig angepasste Adoptionsrecht wird Kindern, die in „Regenbogenfamilien“ adoptiert werden sollen, die Volladoption verweigert. Sie haben dadurch nicht die gleichen Versorgungs- und Erbrechte wie volladoptierte Kinder von Heteropaaren. Zur Erinnerung: Die Gleichstellung in der Adoption wird verweigert, OBWOHL die betroffenen Kinder sowieso in der Regenbogenfamilie leben – allerdings nur mit einem gesetzlichen Elternteil, es also nichts mit der Erziehung zu tun hat.

Diese Praxis ist übrigens extrem unlogisch: Bringt ein Partner ein Kind mit in die Beziehung, darf der neue Partner das Kind adoptieren. Ein Mensch alleine darf ebenfalls ein Kind annehmen, ob er gerade in einer nichtehelichen Beziehung ist oder nicht. Nur die Partner einer gleichgeschlechtlichen Beziehung dürfen ein Kind nicht gemeinsam adoptieren. WTF?!?

Das Bundesverfassungsgericht hat sich in den letzten Jahren übrigens durchweg für eine Gleichbehandlung ausgesprochen. Und dass das Grundgesetz dafür zunächst geändert werden muss (auch eines der seltsamen Argumente der Gegner), ist irgendwie blödsinnig: Es gibt genug Beispiele dafür, dass es möglich und sogar der vorgesehene Weg ist, die Gesetze dem allem übergeordneten Grundgesetz anzupassen, und nicht umgekehrt.
Bei all den Diskussionen um die „Öffnung der Ehe“ geht es also faktisch nur um zwei Punkte: Die bloße Verwendung des Begriffes „Ehe“ für die ELP (Gefühl der Diskriminierung) und die versorgungsrechtliche Stellung eines Kindes.

Dieses muss aber erst jemand geboren haben, der es nicht behalten kann oder will, damit es überhaupt adoptiert werden kann. Also wünschen die Öffnungsgegner für diese Kinder lieber gar keine als schwule Eltern? Ein Heim mit vorwiegend weiblichen Erzieherinnen ist also besser als zwei Frauen im familiären Umfeld?
Hier kann ich die Aufforderung, die in der Diskussion oft entsetzt durch Gegner der „Homoehe“ gerufen wird, voll unterstützen:

„Denkt doch an die Kinder!“
Denn diese sind mittlerweile die einzigen, die durch die Ungleichbehandlung konkrete rechtliche Nachteile haben. In allen anderen Bereichen ist die ELP einer Ehe bereits gleichgestellt.

Über firefox05c

Firefighter, Kittyowner, Bagpipeplayer. Querulant. Manchmal bissig, aber im Großen und Ganzen handzahm. Die Themen hier: Feuerwehr - Rettungsdienst - Alltag .
Dieser Beitrag wurde unter Privat abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

8 Antworten zu Homoehe: „Denkt doch an die Kinder!“

  1. Scully schreibt:

    Schöner Beitrag zu einem großen Kopfschüttel-Thema. Am „liebsten“ höre ich ja Alleinerziehenden dabei zu, wenn sie diese Kinder-Karte in dieser Diskussion ausspielen. „Und da fehlt dann ja auch was in der Familie!“ Jaaa … merkst’e noch wat? Hm? – Also manche Leute …

    Vielleicht ergänzend noch ein Statement von unserer Kanzlerin dazu, das ich erst kürzlich zum Thema „Homo-Ehe“ gehören durfte (fand ich, vorsichtig ausgedrückt, schon ziemlich fragwürdig):
    „Für mich ist Ehe das Zusammenleben von Mann und Frauen. Das ist meine Vorstellung. [..] Ich glaube auch, dass man dazu aktzeptieren muss, dass es dazu verschiedene Meinungen gibt. Ich sage meine und für mich ist die Ehe das Zusammenleben von Mann und Frau. Und ich möchte keine Diskrimierung und eine mögliche Gleichstellung und mache dann an einer Stelle einen Unterschied. Und darüber gibt es halt unterschiedliche Meinungen. […] Und das muss man dann eine Weile auch aushalten.“
    Kanzlerin Merkel (Video-Quelle (hoffe der Link ist als Quellenangabe ok): https://www.youtube.com/watch?v=5OemiOryt3c Min. 4 bis 6:30)

    Meine freie Interpretation davon: „Da gibt es in Deutschland unterschiedliche Meinungen, aber die von Merkel ‚muss man dann auch mal aushalten‘.“ – Ich kann ja Vieles ab und les so alleilei nebenbei, schau auch mal nen Krimi oder Satire, während ich mir zwischen Feierabend und Sport noch schnell was zwischen die Kiemen schiebe. Das Interview war stellenweise eines der wenigen Male, dass ich das bereut habe und mir beinahe doch was aus dem Gesicht gefallen wäre und ich hab lange nicht mehr so innig geflucht.

    Mal schauen, wann genug Länder es vorgemacht haben, dass deutsche Politiker sich auch trauen. Vielleicht sollte man darauf Wetten abschließen … Standen da nicht auch noch so diverse UN-Konventionen aus? Schau ich gleich mal nach, irgendwat war da.

    Nebenbei wollte ich noch einmal für den Blog als Solches loben, im Gesamten, wo ich in den letzten Wochen mich hier mal so durchgelesen (zumeist still) habe.
    Eigentlich nur so für nebenbei mal gebookmarked, falls man beim Zocken nicht weiterkommt oder es beim Texten hakt, aber irgendwie las frau dann ja doch 5-6 Beiträge am Stück. Könnte mit unter daran liegen, dass ich das Ruhrpott doch ein wenig vermisse (un dat hier so doll geschrie’m steht). Also, neben dem interessanten Inhalt, so ist’s ja nicht, aber gibt ja Leute, die auch Interessantes totreden können =)

  2. gnaddrig schreibt:

    Hervorragender Artikel, dem schließe ich mich an. Den Leuten, die argumentieren, dass Kindern in Regenbogenfamilien das Vorbild des einen bei den Eltern nicht vorhandenen Geschlechts fehlt, unterschlagen gern auch geflissentlich, dass das ja auch für Alleinerziehende gilt. Diese Form der Kindererziehung müsste deshalb ebenfalls verboten oder verhindert werden, vielleicht durch geeignete Zwangsmaßnahmen – Scheidung/Trennung nur bei Nachweis eines Folge-Lebenspartners für den Elternteil, der die Kinder behält. Amtlich bestellte Lebens(abschnitts)partner bei Verlust des Lebenspartners oder so.

    Wer mit dem Wohl der Kinder argumentiert, kommt meiner Meinung nach um volle Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare nicht herum und es ist ein Armutszeugnis, dass es dagegen so hartnäckigen Widerstand gibt.

  3. einjohannes schreibt:

    Toll geschrieben! Sehe das ganz ähnlich

  4. xayriel schreibt:

    „Dieses [Kind] muss aber erst jemand geboren haben, der es nicht behalten kann oder will, damit es überhaupt adoptiert werden kann.“ Nicht ganz korrekt, bei lesbischen Paaren ist es durchaus möglich und üblich, dass eine Frau durch künstliche Befruchtung schwanger wird und ein Kind bekommt, welches dann aber nicht durch den Partner adoptiert werden kann, obwohl es von beiden gewollt und gewünscht ist 🙂
    Ansonsten ein hervorragender Artikel, der das ganze Dilemma wunderbar auf den Punkt bringt!

    • firefox05c schreibt:

      Danke. An diesen Fall hatte ich nicht gedacht, obwohl er nicht so selten bei lesbischen Paaren vorkommen soll. – Aber greift dann nicht sofort das Recht der Sukzessivadoption?

      • xayriel schreibt:

        Das hängt wohl auch davon ab, wo man wohnt. Ein befreundetes Pärchen, die oben genannten Weg gegangen sind, kämpfen derzeit mit dem zuständigen Amt, das sich vehement dagegen sträubt :/

      • firefox05c schreibt:

        Noch mal als Nachfrage: Wird die Adoption in dem Fall als gesetzwidrig betrachtet oder werden „bloß“ Steine in den Weg gelegt? Denn hätte sie das Kind bereits vor der Beziehung gehabt, wäre die Adoption doch grundsätzlich gesehen möglich?

      • Mama-I schreibt:

        Die Stiefkindadoption wird in jedem einzelnen Jugendamt anders gehandhabt, dauert je nach Glück zwischen 8 Wochen und 2 Jahren. Sie umfasst in etwa plus minus: Fragebogen, ärztliches Attest über körperliche oder geistige Krankheiten, Gehaltsnachweise, amtliches Führungszeugnis, ausführliche Lebensbeschreibung der Antragstellerin (mind. 1 PC dinA4-Seite) sowie mindestens 1 ausführliches Gespräch im Jugendamt + 1 Hausbesuch. Vorangegangen ist der Besuch beim Notar, der beim Familiengericht den Antrag auf Stiefkindadoption stellt. Hat man dann am Ende seine Anhörung im Gericht ist es fast geschafft (denn dann ist der Bericht vom Jugendamt eingegangen). Zusätzlich wird mittlerweile aber vorher, sofern der Spender bekannt ist, nun auf die Nennung des Namens bestanden. Es muss noch ausgeschlossen werden, dass er vielleicht doch Interessen am Sorgerecht hat.
        Das Kind, welches gemeinsam geplant wurde und ohnehin in dieser Familie aufwachsen wird, wird so also viel zu lange benachteiligt, da es in der kompletten Zeit nur einen rechtlichen Elternteil hat (Von Steuer/Elterngeld/Elternzeit-Unklarheiten bzw Benachteiligungen ganz zu schweigen). Bei uns läuft das Prozedere nun ein Jahr.

        Es ist eine Schande, dass wir uns so durchleuchten lassen müssen, wenn wir sehen welche Eltern mitunter das Sorgerecht ihrer Kinder geschenkt bekommen und wie es manchen Kindern geht.

        Die Leidtragenden, wie Du schon sagst, die Kinder.

Hinterlasse eine Antwort zu gnaddrig Antwort abbrechen

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..